Der One Big Beautiful Bill Act (OBBBA) ist seit dem 4. Juli 2025 geltendes US-Recht — und die wichtigste Nachricht für dich als deutschsprachiger Inhaber einer US-LLC ist eine Entwarnung: Die im Gesetzentwurf enthaltene Section-899-Strafsteuer auf Ausländer wurde vor der Verabschiedung komplett gestrichen. Für den typischen LLC-Inhaber aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz ohne US-Betriebsstätte ändert die Reform praktisch nichts an der Steuersituation. Die einzige wirklich neue Abgabe mit Auslandsbezug — eine Steuer von 1 Prozent auf bestimmte Überweisungen ins Ausland ab 2026 — trifft fast ausschließlich private Bargeld-Transfers, nicht deine Firmenüberweisungen.
Trotzdem lohnt sich ein genauer Blick. Denn rund um das Gesetz kursieren bis heute Schlagzeilen aus dem Frühjahr 2025, die längst überholt sind — und ein paar Detailänderungen betreffen dich tatsächlich, wenn auch positiv. In diesem Artikel gehen wir durch, was wirklich im finalen Gesetz steht, was gestrichen wurde und wo du als LLC-Inhaber hinschauen solltest.
Was ist der One Big Beautiful Bill Act überhaupt?
Der One Big Beautiful Bill Act — offiziell H.R. 1 des 119. Kongresses — ist das große Steuer- und Haushaltspaket der zweiten Trump-Regierung. Das Repräsentantenhaus verabschiedete den Entwurf im Mai 2025, der Senat beschloss am 1. Juli 2025 eine überarbeitete Fassung, und am 4. Juli 2025 unterzeichnete Präsident Trump das Gesetz. Den vollständigen Gesetzestext findest du beim US-Kongress unter H.R. 1 auf congress.gov, eine Übersicht der steuerlichen Einzelregelungen stellt die US-Steuerbehörde auf ihrer IRS-Seite zu den OBBBA-Provisions bereit.
Der Kern des Gesetzes: Es macht zentrale Steuersenkungen aus dem Tax Cuts and Jobs Act (TCJA) von 2017 dauerhaft, die sonst Ende 2025 ausgelaufen wären. Dazu kommen neue Abzugsmöglichkeiten für US-Arbeitnehmer, Kürzungen bei Sozialprogrammen und — für dich besonders relevant — einige Regelungen mit internationalem Bezug.
Für deutsche LLC-Inhaber sind vier Punkte interessant: die gestrichene Section 899, die neue Remittance-Steuer, die dauerhaften TCJA-Regeln für Geschäftseinkünfte und die geänderten Meldeschwellen für 1099-Formulare. Gehen wir sie der Reihe nach durch.
Entwarnung Nummer 1: Die Section-899-Strafsteuer wurde gestrichen
Wenn du im Mai oder Juni 2025 Schlagzeilen wie „Trump plant Rachesteuer auf Ausländer" gelesen hast, ging es um Section 899 — und genau diese Regelung ist die wichtigste Nicht-Nachricht des finalen Gesetzes. Sie wurde vor der Verabschiedung vollständig entfernt.
Was Section 899 vorgesehen hätte
Die im Entwurf des Repräsentantenhauses enthaltene Section 899 richtete sich gegen Personen und Unternehmen aus Ländern mit — aus US-Sicht — „unfairen ausländischen Steuern". Dazu zählte der Entwurf ausdrücklich die Undertaxed Profits Rule (UTPR) aus der globalen Mindeststeuer der OECD (Pillar 2) sowie Digitalsteuern. Deutschland hat die UTPR im Rahmen des Mindeststeuergesetzes umgesetzt und wäre damit sehr wahrscheinlich als betroffenes Land eingestuft worden.
Die Konsequenz wäre unangenehm gewesen: Auf US-Einkünfte von Personen aus diesen Ländern — etwa Quellensteuern auf Dividenden oder Zinsen — sollten Zusatzsteuern erhoben werden, die jährlich um 5 Prozentpunkte steigen. Die Fassung des Repräsentantenhauses sah eine Obergrenze von 20 Prozentpunkten über dem regulären Satz vor, der spätere Senatsentwurf noch 15 Prozentpunkte. Für deutsche Investoren und Unternehmer mit US-Bezug wäre das ein echtes Problem geworden.
Der G7-Deal: Warum die Regelung verschwand
Ende Juni 2025 kam die Wende. Die G7-Staaten einigten sich mit den USA auf einen Kompromiss: US-Konzerne werden von zentralen Pillar-2-Regeln der anderen Länder ausgenommen — im Gegenzug verzichten die USA auf ihre Vergeltungssteuer. US-Finanzminister Scott Bessent bat daraufhin am 26. Juni 2025 öffentlich Repräsentantenhaus und Senat, Section 899 aus dem Gesetz zu streichen. Die am 28. Juni 2025 veröffentlichte überarbeitete Senatsfassung enthielt die Regelung nicht mehr, und das unterzeichnete Gesetz kommt ohne sie aus.
Was das für dich heißt
Die befürchtete Strafsteuer auf deutsche LLC-Inhaber, Investoren und Unternehmen existiert nicht. Die Quellensteuersätze auf US-Einkünfte von Ausländern bleiben unverändert, das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA gilt weiter wie bisher. Wenn du heute noch auf Artikel oder Videos aus dem Frühjahr 2025 stößt, die vor Section 899 warnen: Prüfe das Datum. Alles, was vor Ende Juni 2025 veröffentlicht wurde, beschreibt einen Gesetzesstand, der nie in Kraft getreten ist.
Ganz vom Tisch ist das Thema politisch übrigens nicht — die Idee einer Vergeltungssteuer könnte bei künftigen Konflikten um Digitalsteuern wieder auftauchen. Aber Stand Juli 2026 gibt es keine solche Regelung im US-Steuerrecht.
Die 1-Prozent-Steuer auf Überweisungen ins Ausland: Wen sie wirklich trifft
Die zweite Regelung, die für Verunsicherung sorgt, ist die neue Remittance-Steuer: Seit dem 1. Januar 2026 erheben die USA eine Abgabe von 1 Prozent auf bestimmte Geldtransfers aus den USA an Empfänger im Ausland. Die Details hat die IRS in Verordnungsentwürfen zur Remittance-Steuer präzisiert.
Klingt erst mal bedrohlich, wenn du regelmäßig Geld von deiner LLC nach Deutschland holst. Der Anwendungsbereich ist aber deutlich enger, als viele Schlagzeilen suggerieren. Die Steuer greift nur, wenn der Transfer mit Bargeld, einer Money Order, einem Cashier's Check oder einem ähnlichen physischen Zahlungsmittel finanziert wird.
| Transfer-Art | 1 % Remittance-Steuer fällig? | | --- | --- | | Bareinzahlung bei einem Transferdienst, Geld geht nach Deutschland | Ja | | Transfer per Money Order oder Cashier's Check | Ja | | Überweisung von einem US-Bankkonto (Bank-zu-Bank) | Nein | | Zahlung mit einer in den USA ausgegebenen Debit- oder Kreditkarte | Nein | | Geschäftliche Überweisung deiner LLC an dich oder Lieferanten | Nein | | Überweisung aus Deutschland in die USA | Nein |
Warum deine LLC-Überweisungen praktisch nie betroffen sind
Für dich als LLC-Inhaber kommen gleich drei Ausnahmen zusammen. Erstens: Transfers, deren Mittel von einem Konto bei einem US-Finanzinstitut abgebucht werden, das den Melde- und Aufzeichnungspflichten des Bank Secrecy Act unterliegt, sind ausdrücklich ausgenommen — das umfasst normale Überweisungen von US-Geschäftskonten. Zweitens: Zahlungen mit US-Debit- oder Kreditkarten sind ebenfalls befreit.
Drittens — und das ist der entscheidende Punkt: Die Steuer knüpft an die Definition des „Remittance Transfer" aus dem Electronic Fund Transfer Act an. Absender im Sinne dieser Definition ist nur ein Verbraucher, der den Transfer überwiegend für persönliche, familiäre oder Haushaltszwecke veranlasst. Geschäftliche Überweisungen deiner LLC — etwa Gewinnentnahmen vom Firmenkonto auf dein deutsches Konto oder Zahlungen an Dienstleister — fallen damit gar nicht erst unter die Steuer.
Der typische Weg deutscher LLC-Inhaber — vom US-Geschäftskonto per Überweisung nach Europa — bleibt von der Remittance-Steuer unberührt. Erhoben wird die Abgabe zudem nicht bei dir direkt, sondern über die Transferdienstleister, die sie bei betroffenen Sendern einsammeln und quartalsweise an die IRS abführen.
Wen trifft die Steuer dann? Vor allem Menschen, die in den USA leben und Bargeld an Familie im Ausland schicken — etwa über klassische Transferschalter. Wenn du also privat in den USA bist und bar Geld nach Hause überweist, zahlst du ab 2026 1 Prozent obendrauf. Die simple Lösung: Transfers vom Bankkonto oder per US-Karte statt mit Bargeld finanzieren.
TCJA dauerhaft: QBI-Deduction und 100-Prozent-Sofortabschreibung
Der größte Teil des OBBBA dreht sich um die Verlängerung der Trump-Steuersenkungen von 2017. Zwei Punkte werden in der LLC-Szene besonders gefeiert — allerdings oft ohne den entscheidenden Kontext für Nicht-US-Personen.
Die QBI-Deduction (Section 199A) ist jetzt dauerhaft. Inhaber von Pass-Through-Unternehmen — dazu zählen LLCs — können 20 Prozent ihres qualifizierten Geschäftseinkommens von der US-Steuerbemessungsgrundlage abziehen. Diese Regelung wäre Ende 2025 ausgelaufen; der OBBBA macht sie unbefristet und weitet die Einkommenszonen aus, in denen der Abzug schrittweise abgeschmolzen wird.
Die Bonus Depreciation liegt wieder dauerhaft bei 100 Prozent. Unternehmen können qualifizierte Wirtschaftsgüter, die nach dem 19. Januar 2025 angeschafft wurden, sofort komplett abschreiben. Ohne das Gesetz wäre die Sofortabschreibung auf 40 Prozent (2025) und 20 Prozent (2026) gesunken und danach ausgelaufen.
Jetzt der ehrliche Teil: Beide Vorteile setzen voraus, dass deine LLC überhaupt US-steuerpflichtige Geschäftseinkünfte hat — sogenanntes Effectively Connected Income (ECI), typischerweise durch eine US-Betriebsstätte, Mitarbeiter oder abhängige Vertreter in den USA. Der klassische deutsche LLC-Inhaber, der remote aus Europa arbeitet und keine US-Präsenz hat, zahlt auf seine LLC-Gewinne keine US-Einkommensteuer — und kann folglich auch nichts von einer US-Bemessungsgrundlage abziehen. Seine Gewinne versteuert er in Deutschland, und dem deutschen Finanzamt ist die QBI-Deduction herzlich egal.
| Regelung | Vor dem OBBBA | Nach dem OBBBA | Relevant ohne US-Betriebsstätte? | | --- | --- | --- | --- | | QBI-Deduction (20 %) | Auslaufen Ende 2025 | Dauerhaft | Nein | | Bonus Depreciation | Abschmelzend (40 % in 2025) | Dauerhaft 100 % | Nein | | Section 899 Strafsteuer | Im Entwurf enthalten | Gestrichen | Entwarnung für alle | | Remittance-Steuer | Existierte nicht | 1 % auf Bar-Transfers ab 2026 | Praktisch nein |
Relevant werden QBI und Sofortabschreibung erst, wenn dein Setup ECI erzeugt — etwa bei Amazon-FBA-Strukturen mit US-Lager-Zurechnung oder wenn du Personal in den USA beschäftigst. In dem Fall gehören diese Regelungen in das Gespräch mit deinem US-Steuerberater.
Weniger Papierkram: Die neuen 1099-Schwellen
Eine Änderung, die vielen LLC-Inhabern tatsächlich das Leben leichter macht, versteckt sich im Kleingedruckten: Der OBBBA setzt die Meldeschwellen für Informationsformulare der 1099-Familie herauf.
Form 1099-K: Zahlungsdienstleister und Plattformen wie Payment-Prozessoren müssen Umsätze erst wieder ab 20.000 US-Dollar und mehr als 200 Transaktionen pro Jahr an die IRS melden. Die unter der Vorgängerregierung beschlossene 600-Dollar-Schwelle wurde rückgängig gemacht — die Details erklärt die IRS in ihren FAQ zur 1099-K-Schwelle.
Form 1099-NEC und 1099-MISC: Die Schwelle für Meldungen über Zahlungen an Auftragnehmer steigt ab dem Steuerjahr 2026 von 600 auf 2.000 US-Dollar und wird danach an die Inflation angepasst. Wenn deine LLC US-Freelancer beauftragt, musst du also seltener 1099-Formulare ausstellen.
Wichtig zur Einordnung: Meldeschwellen sind keine Steuerfreigrenzen. Dass eine Plattform deine Umsätze nicht mehr automatisch an die IRS meldet, ändert nichts an deiner Pflicht, die Gewinne deiner LLC in Deutschland vollständig zu erklären. Wer die höhere 1099-K-Schwelle als „steuerfrei bis 20.000 Dollar" liest, baut sich ein Problem mit dem Finanzamt.
Ehrliche Bilanz: Was sich für dich konkret ändert
Fassen wir zusammen — und zwar ohne das übliche Marketing-Getöse, mit dem manche Anbieter jede US-Gesetzesänderung zur Revolution aufblasen:
| Bereich | Vor dem OBBBA | Nach dem OBBBA | | --- | --- | --- | | Form 5472 + Pro-forma 1120 | Jährliche Pflicht | Unverändert Pflicht | | US-Steuer ohne ECI / Betriebsstätte | Keine | Weiterhin keine | | Quellensteuer auf US-Dividenden | Reguläre Sätze bzw. DBA | Unverändert | | Deutsche Steuerpflicht auf LLC-Gewinne | Voll steuerpflichtig | Unverändert voll steuerpflichtig | | Annual Report + Registered Agent | Pflicht je Bundesstaat | Unverändert | | Drohende Section-899-Zusatzsteuer | Im Entwurf | Gestrichen | | Überweisungen vom US-Firmenkonto nach Europa | Steuerfrei möglich | Weiterhin ohne Remittance-Steuer |
Das Fazit ist unspektakulär — und genau das ist die gute Nachricht. Der OBBBA ist für den typischen deutschen LLC-Inhaber ohne US-Betriebsstätte ein Nicht-Ereignis mit einer großen Entwarnung obendrauf. Deine Compliance-Pflichten bleiben dieselben, deine Steuersituation bleibt dieselbe, und die einzige neue Steuer mit Auslandsbezug betrifft dein Setup in aller Regel nicht. Wer dir erzählt, du müsstest wegen Trumps Steuerreform jetzt dringend deine Struktur umbauen — oder gerade deshalb sofort eine LLC gründen —, verkauft dir eine Story, nicht eine Rechtslage.
Dein Fahrplan: Das solltest du jetzt tun
- Alte Warnungen einordnen: Artikel und Videos zu Section 899 aus dem Frühjahr 2025 sind überholt. Die Strafsteuer ist nicht Gesetz geworden. Verlass dich bei US-Steuerthemen auf Primärquellen wie irs.gov statt auf aufgeregte Social-Media-Posts.
- Zahlungswege prüfen: Wenn du — privat oder geschäftlich — Geld aus den USA ins Ausland schickst, nutze Überweisungen vom Bankkonto oder US-Karten statt Bargeld, Money Orders oder Cashier's Checks. Dann ist die 1-Prozent-Steuer für dich kein Thema.
- ECI-Status ehrlich checken: Hast du US-Mitarbeiter, ein US-Lager mit Zurechnung oder andere US-Präsenz? Dann können QBI-Deduction und Sofortabschreibung bares Geld wert sein — sprich mit einem US-Steuerberater. Ohne ECI: kein Handlungsbedarf.
- Compliance-Kalender unverändert weiterführen: Form 5472 mit Pro-forma 1120 zur Frist, Annual Report deines Bundesstaats, Registered Agent verlängern. Daran hat der OBBBA nichts geändert.
- Deutsche Steuerpflicht sauber halten: Deine LLC-Gewinne gehören weiterhin in deine deutsche Steuererklärung. Die neuen US-Meldeschwellen ändern daran exakt nichts.
Wichtig: Keine Steuer- oder Rechtsberatung
Dieser Artikel gibt den Stand Juli 2026 nach bestem Wissen wieder, ersetzt aber keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. US-Steuerrecht ändert sich schnell, und dein konkreter Fall — Wohnsitz, Geschäftsmodell, US-Berührungspunkte — entscheidet darüber, welche Regeln für dich gelten. Für verbindliche Aussagen sprich mit einem Steuerberater, der sowohl das deutsche als auch das US-Steuerrecht kennt. Verlässliche Primärquellen zum Gesetz findest du direkt bei der IRS-Übersicht zum One Big Beautiful Bill und beim US-Kongress.