Martin lebt seit 2023 in Lissabon. Er hat sich ordnungsgemäß aus Deutschland abgemeldet, eine portugiesische NIF beantragt und zahlt dort seine Steuern. Alles korrekt – auf dem Papier.
Das Problem: In Hamburg steht seine alte Wohnung. 65 Quadratmeter, dritter Stock, Altbau. Er hat sie nicht gekündigt, weil er "manchmal noch nach Deutschland kommt." Zwei, drei Mal im Jahr, für jeweils eine Woche. Der Mietvertrag läuft auf seinen Namen. Er hat einen Schlüssel. Die Wohnung ist möbliert und bewohnbar.
Für das Finanzamt Hamburg ist die Sache klar: Martin hat einen Wohnsitz in Deutschland. Er ist unbeschränkt steuerpflichtig. Dass er sich abgemeldet hat, ist irrelevant. Dass er in Portugal Steuern zahlt, ist irrelevant. Die Wohnung ist da. Sie steht ihm zur Verfügung. Das reicht.
Wohnsitz im steuerlichen Sinne: Die Definition
Das deutsche Steuerrecht definiert den Wohnsitz in § 8 der Abgabenordnung denkbar weit: "Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird."
Das bedeutet: Du brauchst keine eigene Immobilie. Du brauchst nicht einmal einen Mietvertrag auf deinen Namen. Wenn du bei deinen Eltern ein Zimmer hast, das immer für dich bereit steht – mit deinem Bett, deinem Schrank, deinem Schlüssel – dann hast du dort einen Wohnsitz.
Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs hat das über Jahrzehnte konkretisiert. Ein Wohnsitz besteht, wenn: die Wohnung jederzeit (nicht nur gelegentlich) zum Bewohnen geeignet und bestimmt ist, der Steuerpflichtige sie tatsächlich nutzt oder nutzen kann, und die Umstände darauf schließen lassen, dass er sie beibehalten wird.
Das Wort "jederzeit" ist entscheidend. Nicht "regelmäßig," nicht "häufig." Jederzeit. Wenn du um 23 Uhr am Hamburger Flughafen landest und direkt in deine Wohnung fahren könntest – dann steht sie dir jederzeit zur Verfügung.
Die häufigsten Szenarien
Szenario 1: Eigene Wohnung behalten
Das ist Martins Fall und der häufigste Fehler. Du ziehst ins Ausland, behältst aber die Wohnung in Deutschland. Vielleicht aus emotionalen Gründen, vielleicht weil du noch nicht sicher bist, ob es im Ausland klappt.
Steuerliche Konsequenz: Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bleibt bestehen. Das DBA kann helfen, den Konflikt zu lösen – aber nur, wenn dein Lebensmittelpunkt nachweislich im neuen Land liegt.
Szenario 2: Zimmer bei den Eltern
Du bist 32, lebst in Dubai, und bei deiner Mutter in Stuttgart steht immer noch "dein Zimmer." Mit deinem Bett, deinem Schreibtisch, deinen alten Büchern. Du hast einen Schlüssel zum Haus.
Steuerliche Konsequenz: Das Finanzamt kann argumentieren, dass du einen Wohnsitz in Deutschland hast. Das Zimmer ist zum Bewohnen geeignet, du hast Zugang, und die Umstände lassen darauf schließen, dass es für dich bereitgehalten wird.
Lösung: Das Zimmer muss umgewidmet werden. Gästezimmer, Arbeitszimmer der Mutter, Lagerraum. Am besten: Fotos machen, dokumentieren, dass es nicht mehr "dein" Zimmer ist. Und: den Schlüssel abgeben. Klingt hart, ist aber steuerlich relevant.
Szenario 3: Partner lebt weiterhin in Deutschland
Julia lebt in Zypern, ihr Ehemann in München. Sie besucht ihn regelmäßig. Die Wohnung in München steht auf den Namen beider Ehepartner.
Steuerliche Konsequenz: Julia hat unzweifelhaft einen Wohnsitz in Deutschland. Die Ehewohnung steht ihr jederzeit zur Verfügung. Der Fall ist steuerlich komplex, weil das Familienverhältnis den Lebensmittelpunkt stark beeinflusst.
Szenario 4: Wohnung wird vermietet
Du vermietest deine Wohnung langfristig an Dritte. Der Mietvertrag läuft unbefristet. Du hast keinen Zugang zur Wohnung.
Steuerliche Konsequenz: Kein Wohnsitz. Die Wohnung steht dir nicht mehr zur Verfügung. Aber: Du hast Mieteinnahmen aus Deutschland – die sind als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beschränkt steuerpflichtig (§ 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG).
Der Tie-Breaker im DBA
Wenn du in zwei Ländern einen Wohnsitz hast, entsteht ein Konflikt: Beide Länder wollen dich besteuern. Das Doppelbesteuerungsabkommen löst diesen Konflikt mit dem Tie-Breaker-Test (Art. 4 Abs. 2 OECD-Musterabkommen). Der Test prüft in einer festgelegten Reihenfolge:
Stufe 1: Ständiger Wohnsitz. In welchem Land hast du eine ständige Wohnstätte? Wenn nur in einem: Ansässigkeit dort.
Stufe 2: Mittelpunkt der Lebensinteressen. Wenn du in beiden Ländern eine ständige Wohnstätte hast: Wo liegen deine engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen?
Stufe 3: Gewöhnlicher Aufenthalt. Wenn der Mittelpunkt nicht bestimmbar ist: Wo hältst du dich gewöhnlich auf?
Stufe 4: Staatsangehörigkeit. Wenn auch das nicht hilft: Welche Staatsangehörigkeit hast du?
In der Praxis wird meistens auf Stufe 2 entschieden. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist ein Gesamtbild: Wo lebt deine Familie? Wo arbeitest du? Wo sind deine Bankkonten? Wo bist du sozial integriert? Wo gehst du zum Arzt?
Praktische Empfehlungen
Wenn du ins Ausland ziehst und die Steuerpflicht in Deutschland beenden willst:
Die sauberste Lösung: Wohnung in Deutschland kündigen. Kein Zimmer bei den Eltern behalten. Keine Immobilie, die dir zur Verfügung steht. Dann gibt es keinen Wohnsitz, und die unbeschränkte Steuerpflicht endet (sofern auch der gewöhnliche Aufenthalt nicht mehr in Deutschland liegt).
Wenn du die Wohnung behalten willst oder musst:
Den Lebensmittelpunkt nachweisbar ins neue Land verlagern. Ansässigkeitsbescheinigung (TRC) im neuen Land beantragen. Alle relevanten Unterlagen zusammentragen: Mietvertrag im neuen Land, lokale Bankkonten, Arztbesuche, Vereinsmitgliedschaften. Aufenthaltstage dokumentieren: Weniger als 90 Tage in Deutschland ist ein guter Richtwert. DBA beim Finanzamt geltend machen.
Martin hat seine Hamburger Wohnung schließlich aufgegeben. Es war keine leichte Entscheidung – aber eine notwendige. Sein Steuerberater hatte es ihm klar gesagt: "Solange die Wohnung da ist, haben wir ein Problem."
Fazit
Ein Wohnsitz in zwei Ländern ist steuerlich machbar, aber komplex. Die Hauptrisiken liegen nicht in absichtlicher Steuerhinterziehung, sondern in Unwissenheit und Nachlässigkeit. Wer die Wohnung in Deutschland behält, sollte wissen, was das bedeutet – und die nötigen Schritte unternehmen, um den Lebensmittelpunkt klar ins neue Land zu verlagern.
Die alternative – und einfachere – Lösung: Die Wohnung aufgeben. Dann gibt es keinen Interpretationsspielraum, keine Beweislast und keine unangenehmen Briefe vom Finanzamt.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung. Die genauen Regelungen hängen von Ihrem individuellen Fall ab. Stand: Februar 2026.