ITIN vs. EIN vs. SSN: Welche US-Steuernummer brauchst du wofür?

Drei US-Steuernummern, ein Dauer-Missverständnis: Als DACH-Gründer brauchst du fast immer nur die EIN für deine LLC – nicht die SSN und meist auch keine ITIN. Wir sortieren das für dich.

Redaktion Einfach Gründen · 16. Juli 2026 · 8 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Als DACH-Gründer brauchst du für deine US-LLC fast immer nur die EIN – die SSN bekommst du ohnehin nicht, eine ITIN meist erst später (wenn überhaupt).
  • Die EIN gehört zur LLC (dem Unternehmen), die ITIN und SSN gehören zu einer natürlichen Person. Das ist der wichtigste Unterschied, den fast alle verwechseln.
  • Die EIN ist kostenlos. Der Online-Antrag der IRS scheitert aber ohne SSN/ITIN – du musst per Fax, Telefon oder Post über die SS-4 gehen.
  • Eine ITIN bekommst du nur mit echtem US-Steuerzweck (z. B. eine US-Steuererklärung). Ein Antrag auf Vorrat wird von der IRS abgelehnt.
  • Reihenfolge: erst LLC gründen, dann EIN beantragen. ITIN nur, wenn tatsächlich eine persönliche US-Steuerpflicht entsteht.

SSN, EIN, ITIN – drei US-Steuernummern, die dauernd durcheinandergehen. Die Kurzantwort für dich als Gründer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz: Für deine US-LLC brauchst du in fast allen Fällen nur die EIN (die Steuernummer deines Unternehmens). Die SSN bekommst du als Nicht-US-Person ohnehin nicht – und du brauchst sie auch nicht. Eine ITIN (deine persönliche Steuernummer) wird erst dann relevant, wenn du selbst in den USA eine Steuererklärung abgeben musst, und das ist bei einer typischen Single-Member-LLC meist nicht der Fall.

Klingt simpel, ist aber der Punkt, an dem die meisten hängen bleiben: Sie starten den Online-EIN-Antrag ohne SSN und scheitern, verwechseln EIN und ITIN, oder beantragen eine ITIN, die sie nie brauchen. Dieser Artikel sortiert die drei Nummern, sagt dir, wer was in welcher Reihenfolge braucht, und wie du die EIN sauber ohne SSN bekommst.

Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Deine persönliche Situation – Wohnsitz, Einkommensart, Gesellschaftsform – entscheidet, was wirklich gilt. Für verbindliche Auskünfte sprich mit einem auf US-Sachverhalte spezialisierten Steuerberater.

Die drei Nummern auf einen Blick

Alle drei sind neunstellige US-Steuernummern. Der entscheidende Unterschied ist, wem sie gehören und wofür sie da sind.

| Merkmal | SSN | EIN | ITIN | |---|---|---|---| | Voller Name | Social Security Number | Employer Identification Number | Individual Taxpayer Identification Number | | Gehört zu | Einer US-Person (Mensch) | Deinem Unternehmen (LLC/Entity) | Einer natürlichen Person ohne SSN | | Ausgegeben von | Social Security Administration | IRS | IRS | | Wer bekommt sie | US-Bürger, Green-Card, US-Arbeitserlaubnis | Jede LLC/Firma, auch mit ausländischem Eigentümer | Steuerpflichtige ohne SSN mit US-Steuerzweck | | Format | XXX-XX-XXXX | XX-XXXXXXX | beginnt mit 9 (9XX-XX-XXXX) | | Antrag über | SSA (nicht relevant für DACH) | Formular SS-4 | Formular W-7 | | Kostet | – | kostenlos | kostenlos | | Brauchst du als DACH-Gründer? | Nein | Ja, fast immer | Meist nicht |

Merksatz: EIN gehört der Firma, SSN und ITIN gehören einem Menschen. Wenn du das verinnerlichst, lösen sich die meisten Missverständnisse von selbst.

SSN: die brauchst (und bekommst) du als DACH-Gründer nicht

Die Social Security Number ist die persönliche Sozialversicherungs- und Steuernummer von US-Personen. Laut IRS wird sie an US-Bürger, dauerhaft aufenthaltsberechtigte Personen (Green Card) und Ausländer mit US-Arbeitserlaubnis ausgegeben – nachzulesen in der Übersicht der Taxpayer Identification Numbers.

Wenn du in Deutschland, Österreich oder der Schweiz lebst und keinen US-Aufenthaltstitel hast, erfüllst du keine dieser Voraussetzungen. Das ist kein Nachteil und kein Hindernis: Für die Gründung und den Betrieb einer US-LLC brauchst du keine SSN. Die Nummer, die dein Unternehmen bei der IRS identifiziert, ist die EIN – und die bekommst du ausdrücklich auch ohne SSN.

Der häufigste Denkfehler an dieser Stelle: anzunehmen, ohne SSN gehe in den USA gar nichts. Das ist falsch. Die SSN ist für dich schlicht nicht vorgesehen, und alle Wege sind so gebaut, dass es auch ohne geht.

EIN: die einzige Nummer, die fast jeder DACH-Gründer wirklich braucht

Die EIN ist die Steuer-Identifikationsnummer deiner LLC. Du brauchst sie für praktisch alles Operative:

  • Geschäftskonto bei US-Fintechs wie Mercury oder Wise
  • Zahlungsanbieter wie Stripe oder PayPal
  • Pflichtmeldungen an die IRS, etwa Form 5472 in Verbindung mit einer Pro-forma-Form-1120 für die ausländisch gehaltene Single-Member-LLC
  • Rechnungsstellung, Buchhaltung, Verträge

Die EIN ist bei der IRS kostenlos. Details findest du auf der offiziellen EIN-Seite der IRS. Wenn ein Anbieter Geld allein fürs Besorgen der EIN verlangt, bezahlst du nur den Botengang – die Nummer selbst kostet nichts.

Warum der Online-Antrag bei dir scheitert

Die IRS bietet einen bequemen Online-Assistenten für die EIN an. Der hat aber einen Haken, der genau dich betrifft: Er verlangt, dass die sogenannte responsible party (die verantwortliche Person hinter dem Unternehmen) eine gültige SSN, ITIN oder bereits vorhandene EIN besitzt. In der Anleitung zur EIN-Online-Beantragung ist das so festgelegt.

Ohne SSN oder ITIN kommst du also nicht durch den Online-Flow – der Antrag bricht beim Schritt zur verantwortlichen Person ab. Das ist kein Bug, sondern so gewollt. Für Nicht-US-Personen gibt es einen anderen, offiziellen Weg.

So beantragst du die EIN ohne SSN – Schritt für Schritt

Der Weg für Nicht-US-Personen läuft über das Papierformular SS-4. Die Anleitung zum Formular SS-4 beschreibt das im Detail.

  1. Formular SS-4 ausfüllen. Das Formular findest du bei About Form SS-4. Trage die LLC, die Rechtsform und den Grund des Antrags ein.
  2. Zeile 7b richtig behandeln. Hier wird nach der SSN/ITIN der verantwortlichen Person gefragt. Hast du keine und bist auch nicht berechtigt, eine zu bekommen, trägst du laut IRS-Anleitung "Foreign" (oder N/A) ein. Ausländische Personen sind ausdrücklich nicht verpflichtet, eine ITIN zu haben, um eine EIN zu bekommen.
  3. Einreichungsweg wählen. Als internationaler Antragsteller ohne US-Geschäftssitz hast du drei Wege:

| Weg | Kontakt (Stand Juli 2026) | Dauer laut IRS | |---|---|---| | Fax | 855-215-1627 (aus den USA) oder 304-707-9471 (außerhalb) | in der Regel ca. 4 Werktage | | Telefon | 267-941-1099 (Mo–Fr, 6–23 Uhr US-Ostzeit) – nur für internationale Antragsteller | sofort im Gespräch | | Post | Internal Revenue Service, Attn: EIN International Operation, Cincinnati, OH 45999 | ca. 4 Wochen |

  1. Rücksende-Faxnummer angeben. Wenn du per Fax einreichst und eine Faxnummer für die Rückantwort angibst, faxt dir die IRS die EIN in der Regel innerhalb von rund 4 Werktagen zurück.
  2. EIN-Bestätigung (CP 575) aufbewahren. Das ist dein offizieller Nachweis. Banken und Zahlungsanbieter fragen ihn häufig ab.

Zwei praktische Punkte: Du kannst laut IRS nur eine EIN pro verantwortlicher Person und Tag beantragen. Und der Telefonweg ist ein echter Vorteil für Nicht-US-Personen – US-Inländer haben diese Option gar nicht.

ITIN: nur wenn du persönlich in den USA steuerpflichtig wirst

Jetzt zur Nummer, die am häufigsten falsch verstanden wird. Die ITIN ist keine Firmennummer und kein Ersatz für die EIN. Sie ist eine persönliche Steuernummer für natürliche Personen, die einen US-Steuerzweck haben, aber keine SSN bekommen können.

Die IRS ist auf der ITIN-Seite eindeutig: Du brauchst eine ITIN, wenn du einen federal tax purpose hast und nicht für eine SSN berechtigt bist. Genauso klar sind die Grenzen. Eine ITIN

  • berechtigt nicht zum Arbeiten in den USA,
  • ändert keinen Aufenthaltsstatus,
  • begründet keinen Anspruch auf Social-Security-Leistungen,
  • ist kein Ausweis außerhalb des Steuersystems.

Sie ist ausschließlich ein Verwaltungsschlüssel für die US-Steuer. Mehr nicht.

Wann ein DACH-Gründer wirklich eine ITIN braucht

Der Knackpunkt: Eine ITIN bekommst du nur, wenn tatsächlich ein Steuerzweck vorliegt – in der Praxis heißt das meist, dass du selbst eine US-Steuererklärung abgeben musst. Typische Fälle:

  • Effectively connected income: Du erzielst Einkommen, das steuerlich einer US-Tätigkeit zugeordnet wird, und musst dafür persönlich eine Erklärung (z. B. Form 1040-NR) einreichen.
  • Multi-Member-LLC: Eine LLC mit mehreren Gesellschaftern wird steuerlich als Personengesellschaft behandelt, gibt eine eigene Erklärung ab und ordnet den Partnern Einkommen zu – hier kann für die einzelnen Personen eine ITIN nötig werden.
  • Abkommensvorteil über eine Erklärung: Du machst aktiv einen Vorteil aus dem Doppelbesteuerungsabkommen über eine US-Steuererklärung geltend.

Und der entscheidende Umkehrschluss: Für die klassische ausländisch gehaltene Single-Member-LLC brauchst du in aller Regel keine ITIN. Diese LLC ist steuerlich transparent (disregarded entity) und meldet über die Form 5472. In der Anleitung zur Form 5472 ist vorgesehen, dass du in der Zeile für die US-Steuernummer des ausländischen Eigentümers das Feld leer lassen oder mit einer Referenz-ID arbeiten kannst, wenn keine US-Nummer vorhanden ist. Die Meldung läuft über die EIN der LLC, nicht über eine persönliche Nummer.

Kurz: Beantrage keine ITIN auf Vorrat. Ohne echten Steuerzweck (in der Regel eine beigefügte Steuererklärung oder eine gültige Ausnahme) lehnt die IRS die W-7 ab. Eine Erklärung mit lauter Null-Einträgen zeigt laut IRS keinen Steuerzweck.

So beantragst du eine ITIN (Formular W-7)

Falls dein Fall wirklich eine ITIN erfordert, läuft es über das Formular W-7. So beantragst du sie (Anleitung der IRS):

  1. W-7 ausfüllen und den Grund für die ITIN ankreuzen.
  2. Identitätsnachweise beilegen, die Identität und ausländischen Status belegen (in der Praxis meist der Reisepass).
  3. Steuerzweck nachweisen – normalerweise durch die beigefügte US-Steuererklärung, in bestimmten Fällen über eine der IRS-Ausnahmen.
  4. Einreichen per Post an die IRS, über ein Taxpayer Assistance Center (TAC) oder einen Certified Acceptance Agent (CAA). Ein CAA kann deine Originaldokumente prüfen, sodass du deinen Pass nicht per Post in die USA schicken musst.
  5. Bearbeitungszeit einplanen: Die IRS nennt rund 7 Wochen, in der Hauptsaison (15. Januar bis 30. April) oder bei Anträgen aus dem Ausland bis zu 9 bis 11 Wochen (Stand Juli 2026).

Die richtige Reihenfolge für DACH-Gründer

So sieht der Ablauf sauber sortiert aus:

  1. LLC gründen. Zuerst existiert das Unternehmen (Registrierung beim Secretary of State deines Bundesstaates). Ohne Firma keine Firmennummer.
  2. EIN beantragen. Danach holst du die EIN über die SS-4 (Fax/Telefon/Post). Sie ist das Fundament für Konto, Zahlungsanbieter und Pflichtmeldungen.
  3. SSN – überspringen. Du bekommst und brauchst sie nicht. Kein Schritt, keine Sorge.
  4. ITIN – nur bei echtem Bedarf. Erst wenn eine persönliche US-Steuerpflicht entsteht, die eine eigene Erklärung von dir verlangt, beantragst du die ITIN über die W-7 – und keinen Tag früher.

Diese Reihenfolge erspart dir die zwei teuersten Umwege: den Fehlversuch beim Online-EIN-Antrag und die unnötige, oft abgelehnte ITIN-Beantragung.

Fazit

Der ganze Nummern-Dschungel schrumpft für dich als DACH-Gründer auf einen einzigen Satz zusammen: Firma gründen, EIN holen, den Rest erstmal vergessen. Die SSN ist nicht dein Thema, die ITIN wird es vielleicht nie. Die EIN dagegen ist kostenlos, wird ohne SSN über die SS-4 beantragt und trägt fast den gesamten operativen Betrieb deiner LLC.

Wenn dein Setup über die einfache Single-Member-LLC hinausgeht – mehrere Gesellschafter, echtes US-Einkommen, komplexere Strukturen – lohnt sich ein Blick durch einen Fachmann, bevor du Formulare abschickst. Für alles andere gilt: Halte dich an die Primärquellen der IRS, arbeite die EIN sauber ab, und lass dich von niemandem zu einer ITIN überreden, die du nicht brauchst.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich als deutscher LLC-Gründer eine SSN?
Nein. Eine Social Security Number bekommen nur US-Bürger, Green-Card-Inhaber und Personen mit US-Arbeitserlaubnis. Als in der DACH-Region lebender Gründer erfüllst du diese Voraussetzungen nicht – und du brauchst die SSN für deine LLC auch gar nicht. Für das Unternehmen reicht die EIN.
Was ist der Unterschied zwischen EIN und ITIN?
Die EIN (Employer Identification Number) ist die Steuernummer deiner LLC, also des Unternehmens. Die ITIN (Individual Taxpayer Identification Number) ist eine persönliche Steuernummer für eine natürliche Person ohne SSN. Kurz: EIN gehört der Firma, ITIN gehört dir als Mensch. Für die Gründung und den Betrieb einer Single-Member-LLC brauchst du in aller Regel nur die EIN.
Kann ich die EIN online beantragen, wenn ich keine SSN habe?
Nein. Der Online-Assistent der IRS verlangt, dass die verantwortliche Person eine gültige SSN, ITIN oder EIN hat. Ohne die brichst du beim entsprechenden Schritt ab. Als Nicht-US-Person beantragst du die EIN stattdessen mit dem Formular SS-4 per Fax, Telefon (Nummer nur für internationale Antragsteller) oder Post. Auf Zeile 7b trägst du 'Foreign' ein.
Wann brauche ich als DACH-Gründer wirklich eine ITIN?
Nur, wenn du persönlich in den USA steuerpflichtig wirst und deshalb selbst eine US-Steuererklärung abgeben musst – zum Beispiel bei tatsächlich in den USA erwirtschaftetem Einkommen (effectively connected income), bei einer Multi-Member-LLC (Personengesellschaft) oder wenn du einen Abkommensvorteil über eine Erklärung geltend machst. Für die reine Form-5472-Meldung deiner Single-Member-LLC brauchst du keine ITIN.
Was kostet eine EIN und wie lange dauert es?
Die EIN selbst ist bei der IRS kostenlos. Per Fax dauert die Zuteilung laut IRS in der Regel etwa 4 Werktage (mit angegebener Rücksende-Faxnummer), per Post rund 4 Wochen. Internationale Antragsteller können die EIN auch telefonisch erhalten. Dienste, die Geld für die reine EIN-Beschaffung verlangen, verkaufen dir nur den Botengang.
Ist eine ITIN dasselbe wie eine Arbeitserlaubnis?
Nein. Eine ITIN dient ausschließlich steuerlichen Zwecken. Sie berechtigt nicht zum Arbeiten in den USA, ändert keinen Aufenthaltsstatus, begründet keinen Anspruch auf Social-Security-Leistungen und ist kein Ausweis außerhalb des US-Steuersystems.