Seit dem 26. März 2025 müssen in den USA gegründete LLCs und Corporations kein BOI Reporting mehr bei FinCEN einreichen — das gilt auch für deine Wyoming-, New-Mexico- oder Delaware-LLC als Gründer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Meldepflichtig sind nur noch sogenannte foreign reporting companies, also Gesellschaften, die außerhalb der USA gegründet und anschließend in einem US-Bundesstaat zur Geschäftstätigkeit registriert wurden. Was viele dabei übersehen: Die BOI-Befreiung ändert nichts an deinen übrigen Pflichten — allen voran Form 5472 mit Pro-forma 1120 beim IRS, die Gebühren deines Bundesstaats und deine Steuerpflicht am Wohnsitz.
Stand der Prüfung: Juli 2026
Der Corporate Transparency Act (CTA) führte ab 2024 eine Meldepflicht für wirtschaftliche Eigentümer ein. Zuständige Behörde ist das Financial Crimes Enforcement Network, kurz FinCEN, eine Abteilung des US-Finanzministeriums. Im März 2025 änderte FinCEN den Anwendungsbereich grundlegend — und diese Änderung gilt im Juli 2026 unverändert fort.
Die maßgebliche BOI-Referenzseite von FinCEN erklärt aktuell: Gesellschaften, die nach dem Recht der USA gegründet wurden, und ihre wirtschaftlichen Eigentümer sind von der BOI-Meldepflicht befreit. Das umfasst klassische LLCs und Corporations aus Wyoming, Delaware, New Mexico, Florida und allen anderen US-Bundesstaaten.
Kurzer Rückblick: Was das BOI Reporting ursprünglich verlangte
Ab dem 1. Januar 2024 sollten praktisch alle US-Gesellschaften Namen, Geburtsdatum, Wohnadresse und ein Ausweisdokument ihrer wirtschaftlichen Eigentümer an FinCEN melden. Millionen Meldungen gingen tatsächlich ein — auch von vielen DACH-Gründern mit US-LLC. Nach mehreren Gerichtsverfahren und einem politischen Kurswechsel kündigte FinCEN Anfang 2025 zunächst an, keine Strafen gegen US-Gesellschaften durchzusetzen. Am 26. März 2025 folgte die formale Regeländerung.
Was die Interim Final Rule vom 26. März 2025 geändert hat
FinCEN beschränkt den Begriff "Reporting Company" seit der Regeländerung auf bestimmte Gesellschaften, die außerhalb der USA gegründet und anschließend zur Geschäftstätigkeit in einem US-Bundesstaat oder Tribal-Gebiet registriert wurden. Die Behörde bezeichnet diese als "foreign reporting companies". Drei Punkte sind für dich entscheidend:
- US-Gesellschaften sind komplett raus. Die offiziellen Fragen und Antworten von FinCEN bestätigen, dass in den USA gegründete Gesellschaften keine initialen BOI-Berichte mehr einreichen und bereits gemeldete Daten nicht aktualisieren oder korrigieren müssen.
- US-Personen sind als wirtschaftliche Eigentümer ausgenommen. Selbst meldepflichtige ausländische Gesellschaften müssen keine US-Personen als beneficial owners angeben.
- Für foreign reporting companies gelten neue Fristen — dazu unten mehr.
Stand Juli 2026: Immer noch "Interim", noch nicht final
Für deine Planung wichtig: Die Regel vom März 2025 heißt weiterhin Interim Final Rule. Die öffentliche Kommentierungsfrist endete am 27. Mai 2025, und FinCEN wollte die endgültige Fassung eigentlich noch 2025 veröffentlichen. Das verzögerte sich — unter anderem durch Haushaltssperren der US-Bundesverwaltung. Anfang Juni 2026 hat FinCEN einen finalen Regelentwurf an das Office of Management and Budget zur Prüfung übermittelt. Die Grundrichtung — Befreiung aller in den USA gegründeten Gesellschaften — gilt dabei als gesetzt und wird seit über einem Jahr so angewendet.
Die Konsequenz für dich: Prüfe vor jeder konkreten Entscheidung die aktuelle FinCEN-Seite, nicht einen Blogartikel von 2024. Genau deshalb steht am Anfang dieses Beitrags das Prüfdatum.
Entscheidend ist der Gründungsort — nicht das Wort "foreign"
Die Begriffe klingen ähnlich, meinen aber nicht dasselbe:
- Eine Wyoming LLC, die zusätzlich in Florida als "Foreign LLC" registriert wird, bleibt eine in den USA gegründete Gesellschaft. Die Registrierung als Foreign LLC in einem zweiten Bundesstaat macht sie nicht zur foreign reporting company.
- Eine deutsche GmbH, die sich in Colorado zur Geschäftstätigkeit registriert, kann dagegen eine "foreign reporting company" im Sinne der FinCEN-Regel sein.
- Der Wohnsitz des Eigentümers in Deutschland, Österreich oder der Schweiz macht eine US-LLC nicht zu einer ausländisch gegründeten Gesellschaft. Dein Pass spielt für die Einordnung der Gesellschaft keine Rolle.
Für die Einordnung zählt also nicht das Wort "foreign" in einem Bundesstaatenregister, sondern die Frage, nach dem Recht welchen Landes die Gesellschaft ursprünglich entstanden ist.
Schnellcheck: Bist du BOI-pflichtig?
| Konstellation | BOI-pflichtig (Stand Juli 2026)? | |---|---| | Wyoming LLC, Eigentümer wohnt in Deutschland | Nein — in den USA gegründet | | New Mexico LLC, zusätzlich als Foreign LLC in Florida registriert | Nein — Gründungsort bleibt die USA | | Delaware Corporation, gegründet von einem Österreicher | Nein — US-Gründung, Pass irrelevant | | Deutsche GmbH, in Colorado zur Geschäftstätigkeit registriert | Möglicherweise ja — foreign reporting company | | Schweizer AG, in Delaware zur Geschäftstätigkeit registriert | Möglicherweise ja — Einzelfall prüfen |
Wer 2026 noch melden muss: Fristen und Strafen
Eine außerhalb der USA gegründete Gesellschaft kann meldepflichtig sein, wenn sie durch eine Registeranmeldung in einem US-Bundesstaat zur Geschäftstätigkeit zugelassen wurde und keine der 23 Ausnahmekategorien greift. Für die Fristen gilt nach der Interim Final Rule:
| Registrierung in den USA | BOI-Frist | |---|---| | Vor dem 26. März 2025 | 25. April 2025 (bereits abgelaufen — Nachmeldung nötig) | | Ab dem 26. März 2025 | 30 Kalendertage nach Wirksamkeit der Registrierung |
Auch meldepflichtige ausländische Gesellschaften müssen keine US-Personen als wirtschaftliche Eigentümer angeben. Die Strafen für vorsätzliche Verstöße haben es weiterhin in sich: Laut den FinCEN-FAQ drohen zivilrechtlich bis zu 591 US-Dollar pro Tag (inflationsindexierter Wert auf Basis von 500 US-Dollar, wird jährlich angepasst) sowie strafrechtlich bis zu zwei Jahre Haft und bis zu 10.000 US-Dollar Geldstrafe.
Ob eine Ausnahme greift, hängt vom konkreten Unternehmen ab. Nutze deshalb bei einer nicht in den USA gegründeten Gesellschaft direkt den aktuellen Behördenleitfaden oder qualifizierte US-Beratung.
Was bereits meldende US-Gesellschaften tun müssen
Nach der aktuellen FinCEN-Auskunft müssen in den USA gegründete Gesellschaften bereits eingereichte BOI-Daten nicht zurückziehen, aktualisieren oder korrigieren. Es gibt auch kein Verfahren, um alte Meldungen löschen zu lassen. Bewahre vorhandene Einreichungsbestätigungen trotzdem zusammen mit deinen Compliance-Unterlagen auf. Sie dokumentieren, was zu welchem Zeitpunkt gemeldet wurde — das kann bei Bankgesprächen oder späteren Rückfragen nützlich sein.
BOI entfällt — diese Pflichten bleiben in voller Härte
Die Befreiung betrifft ausschließlich das BOI Reporting. Sie ändert nichts an den Pflichten, die für DACH-Gründer mit US-LLC wirklich teuer werden können. Genau diese Trennung verhindert den häufigsten Denkfehler: "Kein BOI" bedeutet nicht "keine Compliance".
Form 5472 mit Pro-forma 1120: die teuerste Falle im Setup
Als Nicht-US-Person mit einer Single-Member LLC (steuerlich eine "disregarded entity") musst du jedes Jahr Form 5472 zusammen mit einer Pro-forma Form 1120 beim IRS einreichen — auch ohne einen einzigen Dollar Umsatz, sobald sogenannte reportable transactions vorliegen. Dazu zählen bereits Einzahlungen und Entnahmen zwischen dir und deiner LLC, einschließlich der Gründungskosten, die du privat vorgestreckt hast.
Die Eckdaten, Stand Juli 2026:
- Frist: 15. April des Folgejahres — für das Steuerjahr 2025 also der 15. April 2026.
- Verlängerung: Mit Form 7004 automatisch bis zum 15. Oktober, ohne Begründung.
- Einreichung: Nur per Post oder Fax an das IRS-Center in Ogden, Utah. Für diese Konstellation gibt es keine reguläre E-Filing-Option.
- Mindeststrafe: 25.000 US-Dollar pro nicht oder wesentlich unvollständig eingereichtem Formular. Reagiert man nicht innerhalb von 90 Tagen auf eine IRS-Mahnung, kommen je weitere 30 Tage zusätzliche 25.000 US-Dollar dazu — ohne Obergrenze.
Die BOI-Entwarnung hat an dieser Pflicht nichts geändert. Wer aus "BOI abgeschafft" ein "keine US-Meldungen mehr" macht, riskiert die mit Abstand höchste Strafe im gesamten LLC-Setup.
Bundesstaaten-Pflichten: Annual Report, Franchise Tax, Registered Agent
Unabhängig von FinCEN und IRS verlangt dein Gründungsstaat eigene, jährliche Leistungen. Die drei bei DACH-Gründern beliebtesten Staaten im Vergleich, Stand Juli 2026:
| Bundesstaat | Jährliche Pflicht | Kosten | Frist | |---|---|---|---| | Wyoming | Annual Report mit License Tax | Mindestens 60 US-Dollar (mehr erst bei über 300.000 US-Dollar Vermögenswerten in Wyoming), plus kleine Online-Gebühr | Jährlich zum ersten Tag des Gründungsmonats | | Delaware | Franchise Tax (LLCs reichen keinen Annual Report ein) | 300 US-Dollar pauschal | 1. Juni; bei Verspätung 200 US-Dollar Strafe plus 1,5 Prozent Zinsen pro Monat | | New Mexico | Kein Annual Report für LLCs | 0 US-Dollar an den Staat | Entfällt |
Details und Online-Filing findest du direkt beim Wyoming Secretary of State beziehungsweise bei der Delaware Division of Corporations. Dazu kommt in allen Bundesstaaten ein aktiver Registered Agent mit US-Adresse — dessen Jahresgebühr hängt vom Anbieter ab und ist ein laufender Kostenpunkt, den du realistisch einplanen solltest. Wird der Annual Report oder die Franchise Tax dauerhaft nicht bezahlt, verliert die LLC ihren "Good Standing"-Status und kann administrativ aufgelöst werden.
Deutschland: Welteinkommensprinzip und die Meldung nach § 138 AO
Wohnst du in Deutschland, bist du nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig — und zwar mit deinem gesamten Welteinkommen. Die Gewinne deiner US-LLC gehören damit in deine deutsche Steuererklärung; je nach steuerlicher Einordnung der LLC als transparent oder intransparent unterscheidet sich nur der Weg dorthin, nicht das Ergebnis. Eine US-LLC ist für DACH-Residenten kein Steuersparmodell, sondern ein Werkzeug für Haftungstrennung, US-Marktzugang und internationale Zahlungsabwicklung. Wer dir etwas anderes verkauft, verkauft dir ein Problem mit Zeitverzögerung.
Zusätzlich greift eine Pflicht, die kaum ein Gründer auf dem Zettel hat: Nach § 138 Abs. 2 AO musst du dem Finanzamt die Gründung oder den Erwerb eines ausländischen Betriebs beziehungsweise einer Beteiligung ab 10 Prozent oder ab 150.000 Euro Anschaffungskosten mitteilen. Bei einer LLC, die dir zu 100 Prozent gehört, ist die Schwelle praktisch immer erreicht. Die Mitteilung erfolgt elektronisch zusammen mit deiner Steuererklärung, spätestens 14 Monate nach Ablauf des betreffenden Steuerjahres. Ein Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Für Österreich und die Schweiz gelten eigene Offenlegungs- und Besteuerungsregeln nach demselben Grundprinzip: Der Wohnsitzstaat besteuert, die USA melden mit. Kläre die Details mit einer im jeweiligen Land ansässigen Steuerberatung.
Häufige Fehler aus der Praxis
- "Foreign LLC" mit "foreign reporting company" verwechseln. Die Registrierung deiner Wyoming LLC als Foreign LLC in Florida löst keine BOI-Pflicht aus. Meldepflichtig sind nur Gesellschaften, die nach ausländischem Recht entstanden sind.
- Die BOI-Befreiung als Steuer-Entwarnung lesen. BOI war nie eine Steuer, sondern eine Transparenzmeldung. IRS-Formulare, Bundesstaatengebühren und deine Steuerpflicht im Wohnsitzland laufen völlig unabhängig davon weiter.
- Form 5472 auslassen, weil die LLC "nichts gemacht" hat. Schon deine Einzahlung des Startkapitals ist eine reportable transaction. Die 25.000-Dollar-Mindeststrafe trifft regelmäßig genau die Gründer, die dachten, ein umsatzloses Jahr sei meldefrei.
- Die LLC dem deutschen Finanzamt verschweigen. Die Mitteilungspflicht nach § 138 AO besteht unabhängig davon, ob die LLC Gewinn macht. Und über den automatischen Informationsaustausch und Bank-KYC ist "unsichtbar" ohnehin eine Illusion.
- Auf Panik-Post von Drittanbietern hereinfallen. Viele Filing-Services verschicken weiterhin dringliche "BOI DEADLINE"-Mails und Briefe an LLC-Inhaber. Prüfe solche Aufforderungen immer gegen die offizielle FinCEN-Seite, bevor du Daten oder Geld an Dritte gibst.
- Anleitungen von 2024 befolgen. Wer heute nach alten Guides eine BOI-Meldung für seine US-LLC einreicht, übermittelt persönliche Daten an eine Behörde, die sie gar nicht mehr verlangt — ohne Nutzen, aber mit allen Risiken der Datenweitergabe.
So prüfst du deinen Fall in fünf Schritten
- Notiere das Gründungsland und den Gründungsstaat der Gesellschaft — das ist die einzige Frage, die für BOI zählt.
- Prüfe, ob zusätzlich eine Registrierung zur Geschäftstätigkeit in einem anderen US-Bundesstaat besteht, und ordne sie korrekt ein (Foreign-LLC-Registrierung ändert den Gründungsort nicht).
- Öffne unmittelbar vor einer Entscheidung die aktuelle FinCEN-Referenzseite und gleiche den Stand ab.
- Trenne deinen Compliance-Kalender sauber in vier Spuren: FinCEN (für die meisten: leer), IRS, Bundesstaat, Wohnsitzland.
- Hole bei einer außerhalb der USA gegründeten Gesellschaft oder bei Unsicherheit über die steuerliche Einordnung fachliche Prüfung ein — einmal sauber aufgesetzt ist billiger als einmal falsch gemeldet.
Dein Compliance-Kalender im Überblick
| Termin | Pflicht | Stelle | |---|---|---| | 15. April | Form 5472 mit Pro-forma 1120 (Verlängerung bis 15. Oktober per Form 7004) | IRS | | 1. Juni | Franchise Tax 300 US-Dollar (nur Delaware LLC) | Delaware Division of Corporations | | Erster Tag des Gründungsmonats | Annual Report und License Tax ab 60 US-Dollar (nur Wyoming) | Wyoming Secretary of State | | Mit der Steuererklärung, spätestens 14 Monate nach Jahresende | Mitteilung nach § 138 AO plus Erklärung des Welteinkommens | Dein Finanzamt | | Laufend | Registered Agent aktiv halten, Adressänderungen nachziehen | Gründungsstaat | | Nur foreign reporting companies: 30 Tage nach Registrierung | BOI-Erstbericht | FinCEN |
Zusätzliche Fragen
Ich habe 2024 eine BOI-Meldung für meine US-LLC eingereicht — muss ich sie aktualisieren oder löschen lassen? Nein. FinCEN stellt in den offiziellen Fragen und Antworten zur Interim Final Rule klar, dass in den USA gegründete Gesellschaften bereits gemeldete Daten weder aktualisieren noch korrigieren müssen. Ein Löschverfahren existiert nicht. Bewahre deine Einreichungsbestätigung einfach bei den Firmenunterlagen auf und trage keine neuen Daten nach.
Kann die BOI-Pflicht für US-LLCs wieder eingeführt werden? Ausgeschlossen ist das nicht — der Corporate Transparency Act als Gesetz besteht weiter, und US-Gerichte haben ihn dem Grundsatz nach bestätigt. Der aktuelle Zuschnitt beruht auf einer Verwaltungsregel, die eine spätere Regierung ändern könnte. Stand Juli 2026 liegt der finale Regelentwurf mit der Befreiung für US-Gesellschaften zur letzten Prüfung vor; konkrete Anzeichen für eine Rückkehr der Pflicht gibt es nicht. Genau deshalb lohnt der jährliche Blick auf die FinCEN-Seite als fester Punkt im Compliance-Kalender.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Da FinCEN den aktuellen Stand weiterhin über eine Interim Final Rule regelt, ist die Behördenquelle vor jeder konkreten Meldung wichtiger als jeder Blogbeitrag — auch dieser.