US-LLC zwischen Bundesstaaten verlegen: Wann und wie

Du hast eine Delaware-LLC und willst zu Wyoming wechseln wegen günstigerer Kosten? Das ist möglich — entweder durch Conversion oder Domestication. So geht es.

Redaktion Einfach Gründen · 17. Mai 2026 · 10 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • LLC-Sitzverlegung ist möglich über "Domestication" oder "Conversion" — nicht alle Bundesstaaten unterstützen das.
  • Günstigere Alternative: Neue Wyoming-LLC gründen und Delaware-LLC auflösen.
  • Kosten für Domestication: 500–2.000 USD inklusive Anwaltsgebühren je nach Bundesstaat.
  • EIN bleibt gleich — die Steuernummer ändert sich nicht bei einer Sitzverlegung.
  • BOI-Reporting spielt bei der Sitzverlegung meist keine Rolle mehr — seit März 2025 für die meisten US-LLCs entfallen.

Du kannst den Sitz deiner US-LLC in einen anderen Bundesstaat verlegen — und zwar auf zwei Wegen: per Domestication (die LLC zieht als dieselbe Rechtsperson um und behält EIN, Verträge und Gründungshistorie) oder per Neugründung im Zielstaat plus Auflösung der alten LLC. Für die meisten Gründer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ohne US-Investoren ist der zweite Weg der praktischere; die reinen Staatsgebühren liegen Stand Juli 2026 je nach Weg bei rund 320 bis 400 USD. Und damit das von Anfang an klar ist: Steuerlich ändert sich für dich mit Wohnsitz in Deutschland dadurch nichts — die Verlegung ist eine Kosten- und Verwaltungsentscheidung, kein Steuermodell.

Warum Gründer ihre LLC überhaupt verlegen

Der häufigste Fall in der Praxis: Du hast eine Delaware-LLC gegründet — oft, weil "das eben alle so machen" — und nach dem ersten Jahr kommt die Ernüchterung. Delaware verlangt von jeder LLC eine pauschale Franchise Tax von 300 USD pro Jahr, fällig zum 1. Juni — unabhängig davon, ob die LLC Umsatz macht oder nicht. Verpasst du die Zahlung, kommen 200 USD Strafe plus 1,5 Prozent Zinsen pro Monat obendrauf. Dazu läuft die Gebühr für deinen Registered Agent weiter.

Wyoming ist deutlich günstiger: Der Annual Report kostet mindestens 60 USD License Tax pro Jahr — beziehungsweise 0,0002 USD pro Dollar an Vermögenswerten, die physisch in Wyoming liegen, falls das mehr ergibt. Für dich als DACH-Gründer ohne Vermögen in Wyoming greift praktisch immer der Mindestbetrag. Allein an Staatsgebühren sparst du also 240 USD pro Jahr, auf zehn Jahre 2.400 USD.

| Bundesstaat | Gründungsgebühr | Laufende Pflichtgebühr | Fälligkeit | Bei Verzug | |---|---|---|---|---| | Delaware | 90 USD | 300 USD Franchise Tax | 1. Juni | 200 USD Strafe + 1,5 % Zinsen/Monat | | Wyoming | 100 USD | 60 USD License Tax (Minimum) | 1. Tag des Jahrestag-Monats | Zwangsauflösung nach 60 Tagen Verzug möglich | | New Mexico | 50 USD | keine — kein Annual Report | — | — |

Zur Einordnung: Florida verlangt 138,75 USD Annual Report pro Jahr und schlägt bei verpasster Frist (1. Mai) sofort 400 USD Versäumnisgebühr drauf. Die Spannbreite zwischen den Bundesstaaten ist erheblich — und genau deshalb lohnt die Frage, ob dein Registerstaat noch zu deinem Setup passt.

Die zwei Wege im Überblick

Bevor du irgendein Formular anfasst, entscheide dich für einen der beiden Wege — sie unterscheiden sich fundamental darin, was erhalten bleibt:

| Kriterium | Weg 1: Domestication | Weg 2: Neugründung + Auflösung | |---|---|---| | Rechtsidentität | dieselbe LLC, zieht nur um | neue LLC, alte wird gelöscht | | EIN | bleibt erhalten | neue EIN nötig (Form SS-4) | | Gründungsdatum / Historie | bleibt ("in business since ...") | beginnt bei null | | Bestehende Verträge | gelten weiter | müssen übertragen werden | | Bankkonto | bleibt (Bank informieren) | in der Regel neues Onboarding | | Staatsgebühren Delaware → Wyoming | ca. 350–400 USD | ca. 320 USD + offene Franchise Tax | | Aufwand | höher, formalistischer | niedriger, dafür mehr Kleinarbeit |

Weg 1: Domestication — deine LLC zieht um

Bei der Domestication wechselt die LLC ihren Gründungsstaat, bleibt aber dieselbe juristische Person. Voraussetzung: Beide Bundesstaaten müssen das Verfahren zulassen. Delaware erlaubt den Weg hinaus über eine sogenannte Conversion, Wyoming nimmt umziehende US-LLCs per Domestication auf — diese Kombination funktioniert also. (Wyoming unterscheidet übrigens: Domestication gilt für LLCs aus anderen US-Bundesstaaten, die sogenannte Continuance für Gesellschaften aus dem Ausland.)

So läuft es ab, am Beispiel Delaware → Wyoming:

  1. Gesellschafterbeschluss fassen. Die Members beschließen die Verlegung schriftlich (Resolution). Wyoming verlangt eine Kopie dieses Beschlusses mit der Einreichung.
  2. Beglaubigte Dokumente besorgen. Aus Delaware brauchst du beglaubigte Kopien deines Certificate of Formation samt aller Änderungen — die Beglaubigung darf bei Einreichung in Wyoming nicht älter als sechs Monate sein (50 USD pro beglaubigtem Dokument in Delaware).
  3. Wyoming: Articles of Domestication einreichen. Gebühr laut Gebührenordnung des Wyoming Secretary of State: 100 USD. Die Einreichung muss notariell beglaubigt sein und die schriftliche Zustimmung deines neuen Wyoming Registered Agent enthalten.
  4. Delaware: Certificate of Conversion to Non-Delaware Entity einreichen. Gebühr: 250 USD. Vorher müssen alle offenen Franchise Taxes bezahlt sein — Delaware gibt keine LLC frei, die noch Steuern schuldet.
  5. IRS informieren. Die EIN bleibt erhalten; die neue Geschäftsadresse meldest du per Form 8822-B.

Rechne mit rund 400 USD reinen Staatsgebühren plus Notarkosten. Viele Gründer beauftragen für die Formulierungen zusätzlich einen Anwalt oder spezialisierten Dienstleister — das ist der eigentliche Kostentreiber bei diesem Weg.

Weg 2: Neue LLC gründen + alte auflösen

Der pragmatische Weg, wenn deine LLC noch jung ist und wenig "dranhängt":

  1. Wyoming-LLC gründen. Articles of Organization einreichen, 100 USD, plus Registered Agent in Wyoming. Die Gründung selbst ist meist innerhalb weniger Tage bis zwei Wochen erledigt.
  2. Neue EIN beantragen. Als Non-Resident läuft das über Form SS-4 per Fax oder Telefon beim IRS — plane hier je nach Auslastung mehrere Wochen ein. Ohne EIN kein Bankkonto, also früh starten.
  3. Geschäft übertragen. Verträge auf die neue LLC umschreiben (Assignment beziehungsweise neue Verträge), Bankkonto neu eröffnen — Mercury, Relay und Co. verlangen für die neue EIN ein komplett neues Onboarding — und Zahlungsdienstleister wie Stripe umziehen.
  4. Delaware-LLC löschen. Certificate of Cancellation einreichen, 220 USD. Vorher musst du die Franchise Tax vollständig bezahlen — auch für das laufende Jahr, und zwar in voller Höhe (dazu gleich mehr).
  5. Finale US-Steuerformulare. Für das letzte Jahr der alten LLC reichst du eine finale Form 5472 samt pro-forma Form 1120 ein. Auch die Auflösung selbst und die Übertragung von Vermögenswerten auf die neue LLC gehören dort hinein.

Vorteil: kein Anwalt nötig, planbare Kosten. Nachteil: neue EIN, neues Bankkonto, Firmenhistorie startet bei null — und im Übergangsjahr betreust du zwei LLCs parallel, mit zwei Form-5472-Filings.

Die Timing-Falle: Delaware rechnet nicht anteilig ab

Das ist der teuerste Praxisfehler bei der ganzen Übung: Delaware berechnet die Franchise Tax von 300 USD immer für das volle Kalenderjahr — eine anteilige Abrechnung gibt es nicht. Löschst du deine LLC am 10. Januar 2027, schuldest du die kompletten 300 USD für 2027, obwohl die LLC in dem Jahr nur zehn Tage existiert hat.

Die Konsequenz: Plane die Verlegung so, dass Cancellation beziehungsweise Conversion vor dem 31. Dezember wirksam wird. Wer im Herbst startet, hat genug Puffer für EIN-Antrag, Bankkonto und Vertragsumzug.

Und noch eine Warnung: "Ich zahle einfach nicht mehr und lasse die Delaware-LLC sterben" ist keine Strategie. Die Strafen laufen auf (200 USD plus 1,5 Prozent Zinsen pro Monat), die LLC verliert ihren Good-Standing-Status — den du für eine saubere Domestication aber brauchst — und erst nach drei Jahren Nichtzahlung löscht Delaware die LLC administrativ. Bis dahin bleibst du formal verantwortlich, und die aufgelaufenen Beträge verschwinden nicht von selbst.

Compliance nach der Verlegung: Was wirklich zu tun ist

  • BOI-Reporting: entfällt. Seit der FinCEN-Interimsregel vom 26. März 2025 müssen nur noch foreign reporting companies — also im Ausland gegründete, in den USA registrierte Gesellschaften — Beneficial-Ownership-Daten melden. Deine US-LLC ist davon ausgenommen, egal ob sie in Delaware oder Wyoming registriert ist. Ein BOI-Update wegen der Verlegung entfällt also komplett.
  • Form 5472 + pro-forma 1120: bleibt. Die jährliche Meldepflicht für ausländisch gehaltene Single-Member-LLCs besteht unverändert — mit einer Mindeststrafe von 25.000 USD pro versäumtem Filing (Form 5472, IRS). Im nächsten Filing (fällig im April, Verlängerung per Form 7004 möglich) gibst du den neuen Bundesstaat an. Bei Weg 2 gilt: finale 5472 für die alte LLC und erste 5472 für die neue — beide nicht vergessen.
  • Banken und Zahlungsdienstleister informieren. Bei einer Domestication reicht meist ein Update der Firmendaten; bei Neugründung steht volles KYC an.
  • Verträge und Außenauftritt anpassen. Steht in Verträgen, im Impressum oder auf Rechnungen "a Delaware limited liability company", muss das geändert werden — sonst passt die Rechtsbezeichnung nicht mehr zur Realität.
  • Wyoming-Fristen in den Kalender. Der Annual Report ist jedes Jahr am ersten Tag deines Jahrestag-Monats fällig. Bist du mehr als 60 Tage im Verzug, kann Wyoming die LLC zwangsweise auflösen.
  • Delaware Registered Agent kündigen. Sonst zahlst du dort still weiter, obwohl die LLC längst umgezogen oder gelöscht ist.

Was sich steuerlich NICHT ändert

Hier trennt sich seriöse Planung von YouTube-Fantasie: Die Verlegung des Registerstaats ändert an deiner Steuersituation nichts.

Wenn du in Deutschland wohnst, bist du unbeschränkt steuerpflichtig mit deinem Welteinkommen (§ 1 EStG) — die Gewinne deiner LLC versteuerst du in Deutschland, egal ob im US-Register Delaware, Wyoming oder New Mexico steht. Auch "0 % State Income Tax" in Wyoming ist für dich kein Argument: Weder Delaware noch Wyoming hätten dein außerhalb der USA erwirtschaftetes Einkommen besteuert. Was du mit der Verlegung sparst, sind Verwaltungsgebühren — rund 240 USD pro Jahr — keine Steuern.

Zwei Dinge gehören zusätzlich auf deinen Zettel:

  • Gründest du bei Weg 2 eine neue LLC, kann das eine Mitteilungspflicht gegenüber deinem Finanzamt auslösen (§ 138 AO — Meldung von Auslandsbeteiligungen und -betriebsstätten).
  • Liegt die tatsächliche Geschäftsleitung deiner LLC in Deutschland, hat sie hier regelmäßig eine Betriebsstätte — mit allen deutschen Steuerfolgen. Daran ändert kein US-Bundesstaat der Welt etwas.

Wann du NICHT verlegen solltest

So klar der Kostenvorteil ist — es gibt Konstellationen, in denen die Verlegung ein Fehler wäre:

  • Du willst US-Investoren oder Venture Capital. Delaware ist und bleibt der Standard für institutionelle Investoren; die etablierte Rechtsprechung des Court of Chancery ist der Hauptgrund, warum Startups dort sitzen. Steht eine Finanzierungsrunde im Raum: bleib.
  • Eine Umwandlung in eine C-Corporation ist geplant. Auch dafür ist Delaware der eingespielte Weg.
  • An deiner LLC hängen schwer übertragbare Verträge, Lizenzen oder Kreditlinien. Dann kommt höchstens die Domestication infrage, nicht Weg 2 — oder du bleibst, wo du bist.
  • Die Ersparnis rechnet sich nicht. Break-even bei Weg 2: rund 320 USD Gebühren gegen 240 USD Ersparnis pro Jahr — nach etwa anderthalb Jahren bist du im Plus. Willst du die LLC ohnehin in absehbarer Zeit schließen, lohnt der Aufwand nicht.

Übrigens: Wenn du noch ganz am Anfang stehst und nur die günstigste Dauerlösung suchst, ist New Mexico mit 50 USD Gründungsgebühr und komplett ohne Annual Report die schlankste Option — allerdings mit weniger ausgeprägter Dienstleister-Infrastruktur, als du sie in Wyoming findest.

Unsere Empfehlung

Für die meisten DACH-Gründer mit junger Delaware-LLC ohne US-Investoren gilt: Neue Wyoming-LLC gründen, Geschäft übertragen, Delaware-LLC vor Jahresende sauber löschen. Das ist günstiger und unkomplizierter als eine Domestication — den Mehraufwand für neue EIN und neues Bankkonto kaufst du dir mit ein paar Wochen Wartezeit frei.

Die Domestication ist der richtige Weg, wenn an deiner LLC echte Substanz hängt: laufende Verträge, eine gewachsene Bankbeziehung, eine Firmenhistorie, die für Kunden oder Kreditwürdigkeit zählt. Dann sind die höheren Einmalkosten gut investiert, weil die Rechtsidentität — samt EIN — nahtlos erhalten bleibt.

Und wer gerade erst gründet, spart sich die ganze Frage am besten von vornherein: Ohne konkrete US-Investorenpläne startest du direkt in Wyoming oder New Mexico statt in Delaware.

Zusätzliche Fragen

Behalte ich meine EIN, wenn ich die LLC in einen anderen Bundesstaat verlege?

Bei einer Domestication: ja. Die LLC bleibt dieselbe juristische Person, die EIN wandert mit — du meldest dem IRS lediglich die neue Adresse per Form 8822-B. Bei Weg 2 (Neugründung + Auflösung) entsteht dagegen eine neue Rechtsperson, die zwingend eine eigene EIN braucht. Die Kriterien dafür listet der IRS auf seiner Seite When to get a new EIN.

Muss ich die Sitzverlegung in Deutschland irgendwo melden?

Ein deutsches Register ist nicht betroffen — die LLC ist und bleibt eine US-Gesellschaft. Aber: Gründest du im Zuge der Verlegung eine neue LLC, kann eine Mitteilungspflicht nach § 138 AO gegenüber deinem Finanzamt bestehen. An deinen laufenden deutschen Erklärungspflichten ändert sich inhaltlich nichts — die Einkünfte erklärst du weiter wie bisher. Kläre die Details mit deinem Steuerberater.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Gebühren und Fristen: Stand Juli 2026 — verbindlich sind allein die Angaben der zuständigen Stellen (Delaware Division of Corporations, Wyoming Secretary of State, IRS, FinCEN).

Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Bundesstaats-Wechsel der LLC?
Domestication: 500–2.000 USD (Anwalt + Filing-Fees). Neue LLC + alte auflösen: 300–600 USD (neue Wyoming-LLC + Delaware-Liquidation). Für die meisten günstiger: Neue LLC + alte auflösen.
Bleibt meine EIN beim Bundesstaats-Wechsel?
Ja. Die EIN ist an die LLC gebunden, nicht an den Bundesstaat. Eine Sitzverlegung ändert die EIN nicht.