Georgien 2026: Das unterschätzte Steuerland für digitale Gründer

Georgien bietet mit dem Virtual Zone-Status eine der günstigsten Steuerstrukturen für IT-Dienstleister weltweit — 0 % Körperschaftsteuer auf IT-Exporte.

Redaktion Einfach Gründen · 17. Mai 2026 · 11 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Georgien Virtual Zone: 0 % Körperschaftsteuer auf IT-Exporte für Unternehmen mit VZ-Status.
  • Persönliche Einkommensteuer auf Dividenden aus Georgian Virtual Zone Company: 5 %.
  • Georgien hat seit 2021 ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland — Deutschland bleibt aber Steuerland wenn du dort wohnst.
  • Gründung einer Georgian LLC (LLC = "SHpS"): ca. 100–500 USD, 1–3 Tage online.
  • Georgien ist attraktiv wenn du dort wirklich wohnst — als Briefkasten ohne Residenz: riskant.

Georgien Steuern 2026: Was hinter dem 1-Prozent-Modell wirklich steckt

Ja, Georgien besteuert Einzelunternehmer mit Small-Business-Status tatsächlich mit nur 1 Prozent — allerdings auf den Umsatz, nicht auf den Gewinn, und nur bis 500.000 GEL Jahresumsatz (rund 180.000 US-Dollar, Stand Juli 2026). Für IT-Gesellschaften gibt es zusätzlich den Virtual-Zone-Status mit 0 Prozent Körperschaftsteuer auf exportierte IT-Leistungen. Beides funktioniert aber nur, wenn du tatsächlich in Georgien lebst oder dort echte Substanz aufbaust — mit Wohnsitz in Deutschland bleibt dein Welteinkommen hier steuerpflichtig, daran ändert auch das Doppelbesteuerungsabkommen nichts.

Während alle über Dubai, Portugal und Malta reden, hat Georgien still und leise eines der attraktivsten Steuermodelle für digitale Gründer aufgebaut. Hier bekommst du alle Modelle mit aktuellen Zahlen, den Gründungsprozess Schritt für Schritt, die Gesetzesänderungen von 2026 — und die Fallen, über die in der Praxis die meisten stolpern.

Die Steuermodelle Georgiens im Überblick

Georgien bietet nicht ein Steuermodell, sondern mehrere — und welches für dich passt, hängt von Rechtsform, Tätigkeit und Umsatz ab:

| Modell | Steuersatz | Für wen | Kernbedingung | |---|---|---|---| | Micro Business | 0 % | Einzelunternehmer bis 30.000 GEL Umsatz/Jahr | Keine Angestellten | | Small Business Status | 1 % auf Umsatz | Einzelunternehmer bis 500.000 GEL Umsatz/Jahr | Keine ausgeschlossene Tätigkeit | | Virtual Zone | 0 % KSt, 5 % Dividendensteuer | IT-Gesellschaften mit Export | IT-Substanz in Georgien | | International Company Status | 5 % KSt, 0 % Dividendensteuer | Etablierte IT- und Maritime-Firmen | Mind. 98 % Umsatz aus dem Sektor, physische Präsenz | | Standardbesteuerung | 15 % auf ausgeschüttete Gewinne, 5 % Dividendensteuer | Alle anderen | — |

Wichtig zum Verständnis: Georgien nutzt seit 2017 das estnische Körperschaftsteuermodell. Gewinne, die im Unternehmen bleiben, sind steuerfrei — besteuert wird erst die Ausschüttung. Das gilt für alle Gesellschaften, unabhängig vom Sonderstatus.

Das 1-Prozent-Modell: Small Business Status für Einzelunternehmer

Als Individual Entrepreneur (IE) mit Small Business Status zahlst du 1 Prozent Steuer auf deinen Umsatz — nicht auf den Gewinn. Für Freelancer mit hoher Marge (Entwickler, Designer, Online-Dienstleister) ist das faktisch einer der niedrigsten Steuersätze weltweit.

Die Eckdaten, Stand Juli 2026:

  • Schwelle: 500.000 GEL Jahresumsatz (rund 180.000 US-Dollar). Überschreitest du sie, wird der übersteigende Betrag mit 3 Prozent besteuert.
  • Überschreitest du die Grenze in zwei aufeinanderfolgenden Jahren, wird der Status zum 1. Januar des dritten Jahres automatisch entzogen.
  • Der Status gilt nur für Einzelunternehmer — nicht für Gesellschaften wie die georgische SHpS.

Die Ausschlussliste: Beratung ist tabu

Der häufigste Irrtum bei diesem Modell: Beratungsleistungen jeglicher Art sind vom Small Business Status ausgeschlossen — geregelt in der georgischen Regierungsverordnung Nr. 415. Ebenfalls ausgeschlossen sind unter anderem Rechts- und Notartätigkeiten, Wirtschaftsprüfung, medizinische und architektonische Leistungen, Finanzdienstleistungen, Glücksspiel, Personalvermittlung sowie generell lizenzpflichtige Tätigkeiten.

Das heißt konkret: Ein Softwareentwickler, der Code schreibt, qualifiziert sich. Ein "IT-Consultant", der Unternehmen berät, riskiert bei einer Prüfung die Aberkennung des Status — rückwirkend mit Nachversteuerung zum Standardsatz von 20 Prozent. Dokumentiere die Abgrenzung zwischen Entwicklung und Beratung deshalb sauber in Verträgen und Rechnungen.

Neu seit März 2026: schnellerer Start, strengere Pflichten

Georgien hat die Sonderregime zum 7. März 2026 reformiert. Die wichtigsten Änderungen:

  • Der Status gilt ab dem Tag der Antragstellung beim Revenue Service — vorher erst ab dem Folgemonat. Du kannst also direkt nach der Registrierung mit 1 Prozent starten.
  • Monatliche Steuererklärungen sind jetzt Pflicht, auch bei null Umsatz. Wer nicht abgibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert Bußgelder.
  • Nach einem Statusentzug ist eine Neubeantragung erst im Folgejahr möglich.
  • Beim Micro-Business-Status (0 Prozent bis 30.000 GEL): Überschreitest du die Grenze, musst du binnen 15 Tagen den Small Business Status beantragen — sonst wird dein gesamtes Einkommen mit 20 Prozent nachversteuert.

Virtual Zone: 0 Prozent Körperschaftsteuer für IT-Exporte

Für Gesellschaften ist der Virtual-Zone-Status (VZ) das Aushängeschild: Georgische IT-Unternehmen mit diesem Status zahlen 0 Prozent Körperschaftsteuer auf Einkünfte aus IT-Dienstleistungen, die ins Ausland exportiert werden. Bei Ausschüttung fallen 5 Prozent Dividenden-Quellensteuer an — der effektive Steuersatz für Gründer liegt damit bei rund 5 Prozent.

Zum Vergleich (Stand Juli 2026):

| Land / Modell | Effektive Belastung | |---|---| | Deutschland (GmbH) | ca. 30 % (15 % KSt + Soli + Gewerbesteuer), plus Kapitalertragsteuer auf Ausschüttung | | Portugal (IFICI) | 20 % flat auf qualifiziertes Einkommen | | Georgien (Virtual Zone) | 0 % KSt + 5 % auf Dividenden |

Welche Tätigkeiten qualifizieren

Die VZ-Befreiung gilt ausschließlich für IT-Aktivitäten. Anerkannt sind unter anderem Software-Entwicklung, Programmierung, Web-Entwicklung, SaaS-Produkte, App-Entwicklung, Hosting und Datenverarbeitung. Nicht qualifiziert sind Handel, Beratung ohne IT-Bezug, Marketing-Agenturen und physische Produkte. Auch der reine Weiterverkauf fremder Software zählt nicht — die Wertschöpfung muss aus eigener Entwicklung stammen.

Der große Haken: Substanzanforderungen

Hier hat sich in den letzten Jahren am meisten verändert. Der georgische Revenue Service verlangt inzwischen nachweisbare IT-Substanz in Georgien: Die Software muss tatsächlich in Georgien entwickelt werden, von Personen, die deinem georgischen Unternehmen zuzurechnen sind — typischerweise angestellte IT-Fachkräfte vor Ort oder du selbst, wenn du in Georgien lebst und arbeitest. Seit 2026 werden diese Anforderungen verstärkt auch durch physische Kontrollen geprüft, nicht mehr nur auf dem Papier.

Das Briefkastenmodell ist tot. Eine VZ-Gesellschaft, deren Entwickler alle in Deutschland sitzen, bekommt die Steuerbefreiung bei einer Prüfung aberkannt — mit Nachversteuerung. Wer den Status seriös nutzen will, braucht entweder den eigenen Umzug nach Georgien oder ein echtes Team vor Ort.

Antrag und Ablauf

Der VZ-Antrag läuft elektronisch über den Financial-Analytical Service des georgischen Finanzministeriums (fas.ge). Die Entscheidung fällt binnen 10 Arbeitstagen, das elektronische Zertifikat kommt spätestens 2 weitere Arbeitstage später — in der Praxis bist du also nach zwei bis vier Wochen durch. Der Antrag ist kostenlos, der Status gilt unbefristet, eine jährliche Lizenzgebühr gibt es nicht.

International Company Status: die Alternative für etablierte Firmen

Weniger bekannt, aber für größere Setups oft die robustere Wahl: der International Company Status (ICS). Die Konditionen: 5 Prozent Körperschaftsteuer (bei Ausschüttung), 0 Prozent Dividenden-Quellensteuer, nur 5 Prozent Lohnsteuer (statt 20 Prozent) und 0 Prozent Grundsteuer auf betrieblich genutzte Immobilien.

Die Hürden sind höher: Mindestens 98 Prozent des Umsatzes müssen aus dem IT- oder Maritime-Sektor stammen, physische Präsenz in Georgien ist Pflicht, und es gelten zusätzliche Anforderungen an die Unternehmenshistorie. Für ein Team mit Angestellten in Tiflis kann der ICS trotz 5 statt 0 Prozent KSt unterm Strich günstiger sein als die Virtual Zone — wegen der 0 Prozent auf Dividenden und der reduzierten Lohnsteuer.

Gründung in Georgien: Schritt für Schritt

So läuft die Gründung einer georgischen Gesellschaft (SHpS, das Äquivalent zur GmbH/LLC) oder die Registrierung als Einzelunternehmer ab:

  1. Rechtsform wählen: Für das 1-Prozent-Modell registrierst du dich als Individual Entrepreneur. Für Virtual Zone oder ICS brauchst du eine SHpS.
  2. Registrierung bei der National Agency of Public Registry (napr.gov.ge) über ein Public Service Hall: Die Standardregistrierung kostet 100 GEL (fertig am nächsten Werktag), der Express-Service 200 GEL (gleicher Tag). Als natürliche Person genügt dein Reisepass. Es gibt kein Mindeststammkapital, und 100 Prozent ausländisches Eigentum ist erlaubt — du brauchst keinen georgischen Gesellschafter.
  3. Steuerliche Registrierung beim Georgia Revenue Service (rs.ge) und Wahl des Steuerregimes — hier stellst du den Antrag auf Small Business Status, der seit März 2026 ab Antragstag wirkt.
  4. Bankkonto eröffnen: Georgische Banken verlangen in der Regel persönliches Erscheinen, und die Compliance-Prüfungen für Nicht-Residenten sind deutlich strenger geworden. Plane dafür Zeit vor Ort ein.
  5. Sonderstatus beantragen: VZ über fas.ge (siehe oben), ICS per Regierungsbeschluss auf Antrag.
  6. Buchhaltung aufsetzen: Monatliche Deklarationen sind Pflicht — seit der Reform 2026 auch bei null Umsatz und bußgeldbewehrt. Ein lokaler Buchhalter ist keine Kür, sondern Grundausstattung.

Realistisch bist du mit Gründung, Steuerregistrierung und Bankkonto in ein bis zwei Wochen operativ — deutlich schneller als mit einer deutschen GmbH.

Georgien vs. US-LLC: der ehrliche Vergleich

Viele Leser hier vergleichen Georgien mit einer US-LLC. Beide Modelle bedienen unterschiedliche Situationen:

| Kriterium | Georgien (IE mit 1 % / SHpS mit VZ) | US-LLC (Single-Member) | |---|---|---| | Steuersatz | 1 % auf Umsatz bzw. 0 % KSt + 5 % Dividende | Steuertransparent — besteuert wird dort, wo du steuerlich ansässig bist | | Voraussetzung für den Vorteil | Umzug nach Georgien bzw. Substanz vor Ort | Kein Umzug nötig, aber auch kein Steuervorteil bei DE-Wohnsitz | | Jährliche Meldepflichten | Monatliche Deklarationen in Georgien | Form 5472 + pro-forma 1120 an den IRS | | Strafrisiko | Nachversteuerung bei Statusverlust | Mindeststrafe 25.000 USD bei versäumtem Form 5472 | | BOI-Meldung (FinCEN) | Nicht relevant | Seit 26.03.2025 für US-Gesellschaften abgeschafft; nur noch ausländische Gesellschaften mit US-Registrierung melden | | Banking | Vor Ort, strenge Compliance | US-Fintechs remote möglich |

Die Kurzfassung: Die US-LLC ist ein Haftungs- und Struktur-Werkzeug, kein Steuersparmodell — bei Wohnsitz in Deutschland versteuerst du ihre Gewinne in Deutschland. Georgien ist umgekehrt ein echtes Niedrigsteuerland, aber nur für Menschen, die wirklich dort leben. Für US-LLC-Halter gilt: Die jährliche Form 5472 samt pro-forma 1120 bleibt Pflicht, während die FinCEN-BOI-Meldung für US-Gesellschaften seit dem 26. März 2025 entfallen ist.

Der entscheidende Punkt: dein Wohnsitz

Hier scheitern die meisten Steuerspar-Fantasien. Solange du in Deutschland wohnst, gilt das Welteinkommensprinzip: Deutschland besteuert dein gesamtes Einkommen, egal wo es entsteht.

Dazu kommen drei Mechanismen, die eine georgische Firma mit deutschem Gesellschafter direkt treffen können:

  • Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO): Führst du deine georgische SHpS vom deutschen Schreibtisch aus, liegt die Geschäftsleitung in Deutschland — die Gesellschaft wird hier unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Die georgischen 0 Prozent laufen dann ins Leere.
  • Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 ff. AStG): Kontrollierst du als deutscher Steuerresident eine ausländische Gesellschaft mit niedrig besteuerten passiven Einkünften (Niedrigsteuergrenze: unter 15 Prozent), rechnet Deutschland dir die Gewinne direkt zu.
  • Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG): Wenn du auswanderst und mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft hältst (etwa einer deutschen GmbH), behandelt Deutschland den Wegzug wie einen Verkauf deiner Anteile — mit sofortiger Steuer auf die stillen Reserven.

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Georgien (unterzeichnet am 1. Juni 2006, in Kraft seit 21. Dezember 2007) verhindert, dass dieselben Einkünfte doppelt besteuert werden — es befreit dich aber nicht von deutschen Pflichten, solange du hier ansässig bist.

Wenn du wirklich umziehst

Der saubere Weg sieht so aus: Wohnsitz in Deutschland vollständig aufgeben (Abmeldung, Wohnung, Lebensmittelpunkt), mindestens 183 Tage innerhalb von 12 Monaten in Georgien verbringen — damit wirst du georgischer Steuerresident. Als EU-Bürger darfst du 365 Tage am Stück visumfrei einreisen und bleiben; für den dauerhaften Aufenthalt gibt es Aufenthaltstitel über die Unternehmensregistrierung.

Eine Falle, die kaum jemand kennt: Georgien besteuert nach dem Territorialprinzip — ausländische Einkünfte von Privatpersonen sind steuerfrei. Aber: Arbeit, die du physisch in Georgien erbringst, gilt als georgische Quelle, auch wenn deine Kunden im Ausland sitzen. Ohne Small Business Status zahlst du darauf den Standardsatz von 20 Prozent Einkommensteuer. Genau deshalb ist der 1-Prozent-Status für Freelancer vor Ort so zentral.

Und: Bei erheblichen wirtschaftlichen Interessen in Deutschland kann nach dem Wegzug in ein Niedrigsteuergebiet die erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG) bis zu zehn Jahre nachwirken. Lass den Wegzug vorher von einem Steuerberater mit Auslandsexpertise durchrechnen.

Häufige Fehler aus der Praxis

  1. Beratung unter dem 1-Prozent-Status abrechnen. Consulting ist ausdrücklich ausgeschlossen — bei einer Prüfung drohen Statusverlust und Nachversteuerung mit 20 Prozent.
  2. Virtual Zone ohne Substanz. Wer die Entwicklung faktisch aus Deutschland erbringt, verliert die 0 Prozent rückwirkend. Die Prüfungen sind seit 2026 spürbar strenger.
  3. Die georgische Firma von Deutschland aus führen. Ort der Geschäftsleitung in Deutschland macht die Gesellschaft hier voll steuerpflichtig — das häufigste und teuerste Missverständnis.
  4. Monatsdeklarationen ignorieren. Seit März 2026 auch bei null Umsatz Pflicht und bußgeldbewehrt.
  5. Das Territorialprinzip falsch verstehen. "Ausländische Kunden" heißt nicht "ausländische Einkünfte" — entscheidend ist, wo du die Arbeit erbringst.
  6. Halb umziehen. Wer die Wohnung in Deutschland behält, bleibt in der Regel hier unbeschränkt steuerpflichtig — und hat dann zwei Steuersysteme am Hals statt einem.

Tiflis als Lebensstandort

Jenseits der Steuern: Tiflis ist in den letzten Jahren zu einem echten Tech-Hub geworden. Die Lebenshaltungskosten liegen grob bei 800 bis 1.500 Euro im Monat, schnelles Glasfaser-Internet ist fast überall verfügbar, und die Start-up-Szene wächst. Ehrlicherweise gehören auch die Nachteile auf den Tisch: kein EU-Rechtsrahmen, keine SEPA-Mitgliedschaft, eine eigene Währung (Lari) mit Wechselkursrisiko und eine politische Lage, die du bei einer langfristigen Standortentscheidung beobachten solltest.

Fazit: Für wen Georgien funktioniert — und für wen nicht

Georgien ist hervorragend für Gründer, die tatsächlich dorthin ziehen: 1 Prozent auf Umsatz als Freelancer, 0 bis 5 Prozent für IT-Gesellschaften mit echter Substanz, schnelle Gründung, niedrige Kosten. Das ist kein Hype, sondern geltendes georgisches Steuerrecht.

Georgien funktioniert nicht als Briefkasten von Deutschland aus. Ort der Geschäftsleitung, Hinzurechnungsbesteuerung und Welteinkommensprinzip sorgen dafür, dass die Ersparnis verpufft — im schlechtesten Fall drohen Nachzahlungen plus Zinsen und ein Steuerstrafverfahren.

Dieser Artikel ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Gerade bei Wegzug und internationalen Strukturen solltest du vor jeder Entscheidung einen auf internationales Steuerrecht spezialisierten Berater einbeziehen.

Zusätzliche Fragen

Kann ich den 1-Prozent-Status nutzen, ohne nach Georgien zu ziehen?

Formal kannst du dich auch als Nicht-Resident als Individual Entrepreneur registrieren. Steuerlich bringt dir das mit Wohnsitz in Deutschland aber nichts: Deutschland besteuert dein Welteinkommen, die georgische 1-Prozent-Steuer wird höchstens angerechnet — du zahlst am Ende deutsches Niveau. Der Status entfaltet seinen Wert erst, wenn du georgischer Steuerresident wirst (183-Tage-Regel) und deinen deutschen Wohnsitz vollständig aufgibst.

Was passiert, wenn ich die 500.000-GEL-Grenze überschreite?

Der übersteigende Betrag wird mit 3 Prozent statt 1 Prozent besteuert — zunächst kein Drama. Kritisch wird es, wenn du die Grenze in zwei aufeinanderfolgenden Jahren reißt: Dann wird der Status zum 1. Januar des dritten Jahres automatisch entzogen, und du fällst auf die Standardbesteuerung von 20 Prozent zurück. Wer dauerhaft über der Schwelle liegt, sollte rechtzeitig auf eine SHpS mit Virtual-Zone- oder International-Company-Status umstellen — mit sauberer Substanzplanung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Georgia Virtual Zone?
Ein steuerlicher Status für IT-Unternehmen in Georgien der 0 % Körperschaftsteuer auf Einkünfte aus IT-Dienstleistungen gewährt die ins Ausland geliefert werden. Antrag beim Finanzministerium.
Für wen ist Georgien als Steuerstandort geeignet?
Für IT-Freelancer, Software-Entwickler, SaaS-Gründer und digitale Dienstleister die tatsächlich nach Georgien umziehen wollen. Tbilisi ist ein aufstrebender Tech-Hub mit günstigen Lebenshaltungskosten.
Was kostet das Leben in Georgien?
Sehr günstig im EU-Vergleich. Tbilisi: 800–1.500 EUR/Monat für ein angenehmes Leben. Miete 1-Zimmer zentral: 400–700 EUR. Internet: schnell und günstig. Ideal für Remote-Worker mit European-Einkommen.