Kurz gesagt: Zählt US-LLC-Einkommen fürs Nomad-Visum?
Ja. Die meisten Digital-Nomad-Visa akzeptieren Einkommen aus deiner eigenen US-LLC als Nachweis, solange du es sauber belegen kannst: mit Kontoauszügen, Rechnungen und dem Nachweis, dass deine Firma außerhalb des Ziellandes registriert ist. Länder wie Spanien, Portugal, Estland, Kroatien und die UAE führen Selbstständige und Firmeninhaber ausdrücklich als zulässige Antragsteller. Der eigentliche Haken liegt woanders: Ein Nomad-Visum macht dich nicht automatisch steuerfrei. Sobald du 183 Tage im Land verbringst, kann dich dieses Land als steuerlich ansässig behandeln — und dann zählt deine LLC plötzlich anders, als du denkst.
Wichtig vorweg: Dieser Artikel ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Visa-Regeln und Schwellenwerte ändern sich laufend, oft mehrmals im Jahr. Prüfe vor jedem Antrag die offizielle Seite des zuständigen Konsulats.
Wie ein Nomad-Visum funktioniert — und was es nicht ist
Ein Digital-Nomad-Visum ist eine Aufenthaltserlaubnis für Menschen, die remote für Auftraggeber oder eine eigene Firma außerhalb des Gastlandes arbeiten. Das Land verdient an dir über Miete, Konsum und Gebühren, ohne dass du einem Einheimischen einen Job wegnimmst. Deshalb der weiche Deal: relativ niedrige Hürden, aber fast überall ein klares Verbot, für lokale Kunden zu arbeiten.
Was das Visum nicht ist: ein Steuermodell. Es regelt, ob du legal im Land wohnen darfst — nicht, wo du am Ende Steuern zahlst. Diese zwei Fragen laufen komplett getrennt. Genau hier verrennen sich viele.
Für dich als LLC-Inhaber ist die gute Nachricht: Genau die Einkommensart, die eine US-LLC produziert — Rechnungen an Kunden, Auszahlungen aufs Konto — ist das, was die meisten dieser Visa als Nachweis sehen wollen. Deine LLC mit ihren Gründungsdokumenten und der EIN ist oft sogar der sauberste Weg, "Selbstständigkeit" gegenüber einem Konsulat zu belegen.
Die 7 Visa im Vergleich (Stand 2026)
| Land | Einkommen / Vermögen (Stand 2026) | US-LLC-tauglich? | Kurz-Notiz | |---|---|---|---| | Spanien | ca. 2.850 Euro/Monat (200 % Mindestlohn) | Ja, Selbstständige explizit | max. 20 % Umsatz mit spanischen Kunden | | Portugal (D8) | ca. 3.680 Euro/Monat + ca. 11.040 Euro Rücklage | Ja, Freelancer-Track | Einkommensteuer bis 48 %, NHR ausgelaufen | | Kroatien | ca. 3.622 Euro/Monat oder 43.470 Euro Pauschale/Jahr | Ja, eigene Firma (nicht in HR) | befreit Auslandseinkommen von kroat. Steuer | | Estland | 4.500 Euro/Monat brutto (6 Monate) | Ja, eigene Auslandsfirma explizit | 1 Jahr, keine Verlängerung im Land | | Zypern | 3.500 Euro/Monat netto | Ja, Fokus Remote für Ausland | keine zyprischen Kunden erlaubt | | UAE / Dubai | 3.500 USD/Monat (Selbstständige) | Ja, Firma oder Kunden außerhalb UAE | 0 % Einkommensteuer, 6-Monats-Auszüge | | Thailand (DTV) | kein Monatslohn, ca. 500.000 THB Rücklage | indirekt (Vermögensnachweis) | 5 Jahre gültig, 180 Tage/Einreise |
Spanien — selbstständigenfreundlich, aber neue Registrierungshürde
Spanien verlangt rund 2.850 Euro netto pro Monat, also 200 Prozent des Mindestlohns, plus Aufschläge für Angehörige. Selbstständige sind ausdrücklich zugelassen, dürfen aber höchstens 20 Prozent ihres Umsatzes mit spanischen Kunden machen. Ehrlicher Praxis-Hinweis: Seit Januar 2026 verlangen Konsulate von Selbstständigen zusätzlich einen Nachweis, dass sie im Heimatland als selbstständig registriert sind. US-Antragsteller nutzen dafür die EIN-Unterlagen und die Gründungsdokumente der LLC — genau hier wird deine Firma zum Türöffner. Das Visum gilt zunächst ein Jahr (Antrag beim zuständigen spanischen Konsulat) oder bis zu drei Jahre bei Antrag aus Spanien heraus.
Portugal (D8) — hohe Schwelle, Rücklage nötig
Portugals D8-Visum verlangt rund 3.680 Euro pro Monat (das Vierfache des Mindestlohns) plus eine Rücklage von etwa 11.040 Euro auf dem Konto. Ein Freelancer- beziehungsweise Selbstständigen-Track existiert. Ehrlich gesagt: Das früher beliebte NHR-Steuerprivileg ist ausgelaufen, Portugals reguläre Einkommensteuer reicht bis 48 Prozent. Portugal ist heute Lifestyle-Ziel, kein Steuersparland mehr.
Kroatien — die Steuer-Ausnahme
Kroatien fordert rund 3.622 Euro pro Monat (2,5-facher durchschnittlicher Nettolohn) oder eine Pauschale von 43.470 Euro für zwölf Monate. Eine eigene, nicht in Kroatien registrierte Firma ist ausdrücklich in Ordnung. Der Clou: Kroatien befreit Nomad-Visum-Halter von der kroatischen Einkommensteuer auf Auslandseinkommen — selbst über 183 Tage hinaus. Dafür gilt das Visum maximal 18 Monate, ist nicht direkt verlängerbar, und du musst danach mindestens sechs Monate raus.
Estland — LLC-Inhaber ausdrücklich willkommen
Estland verlangt 4.500 Euro brutto pro Monat, gemittelt über die letzten sechs Monate — die höchste Schwelle im Feld. Dafür nennt der estnische Staat das Arbeiten "über die eigene, im Ausland registrierte Firma" explizit als zulässigen Weg. Das passt exakt auf eine US-LLC. Details stehen auf dem e-Residency-Portal des estnischen Staates. Nicht verwechseln: Die e-Residency selbst ist nur ein digitaler Ausweis, kein Wohnrecht — das Nomad-Visum ist eine separate Sache.
Zypern — Remote-Arbeit, keine lokalen Kunden
Zypern setzt 3.500 Euro netto pro Monat an, plus 20 Prozent für den Ehepartner und 15 Prozent je Kind. Der Fokus liegt auf Remote-Arbeit für ausländische Arbeitgeber oder Kunden; Dienstleistungen an zyprische Firmen sind tabu. Das Visum gilt ein Jahr und lässt sich auf insgesamt drei Jahre verlängern. Die Bedingungen stehen bei der zyprischen Migrationsbehörde (gov.cy).
UAE / Dubai — 0 % Einkommensteuer, aber teurer Alltag
Die UAE verlangen 3.500 US-Dollar pro Monat für Selbstständige und Firmeninhaber. Wichtig seit dem 2026er Rundschreiben: Für klassisch Angestellte liegt die Schwelle inzwischen bei 5.000 US-Dollar pro Monat — für dich als LLC-Inhaber, steuerlich selbstständig, bleibt es bei 3.500 US-Dollar. Seit dem 27. Januar 2026 musst du dafür Kontoauszüge über sechs statt drei Monate vorlegen. Die Gebühr ist im Frühjahr 2026 auf rund 1.535 AED (etwa 420 US-Dollar) gefallen. Das Visum gilt ein Jahr, ist selbst gesponsert und braucht keinen lokalen Arbeitgeber. Die Emirate erheben keine persönliche Einkommensteuer — der Hauptgrund, warum viele LLC-Nomaden hier landen. Rechne aber mit hohen Lebenshaltungskosten, die den Steuervorteil relativieren. Offizielle Quelle ist die GDRFA Dubai.
Thailand (DTV) — Vermögen statt Monatslohn
Die Destination Thailand Visa ist der Ausreißer: kein Monatseinkommen gefragt, sondern eine Rücklage von rund 500.000 THB (grob 13.000 bis 14.000 Euro, kursabhängig), belegt per Kontoauszug über drei bis sechs Monate. Krypto- oder Broker-Depots zählen nicht. Dafür gilt die DTV fünf Jahre, mit 180 Tagen pro Einreise (einmal um 180 Tage verlängerbar). Ein Thai-Work-Permit oder thailändische Kunden sind nicht erlaubt.
Bonus Griechenland: Auch Griechenland verlangt 3.500 Euro netto pro Monat (plus 20 Prozent Ehepartner, 15 Prozent je Kind). Seit dem 5. Februar 2026 sind Anträge nur noch beim Konsulat im Wohnsitzland möglich, nicht mehr aus Griechenland heraus.
So belegst du US-LLC-Einkommen sauber
Für das Konsulat zählt nicht die Rechtsform, sondern ein glaubwürdiger, konsistenter Geldfluss. Mit diesen Bausteinen überzeugst du:
- Kontoauszüge der letzten 3 bis 6 Monate. Sie müssen zeigen, dass regelmäßig Beträge über der Schwelle eingehen. Große Lücken oder unerklärte Einmalzahlungen werden kritisch geprüft.
- Rechnungen und Verträge mit deinen Kunden, idealerweise über eine laufende Geschäftsbeziehung von mindestens drei Monaten, die weiterläuft.
- Gründungsnachweis der LLC: Articles of Organization, EIN-Bestätigung und, wo verlangt, ein Certificate of Good Standing. Damit belegst du, dass die Firma außerhalb des Ziellandes existiert.
- Konsistenz zwischen allen Dokumenten. Rechnungssummen, Kontoeingänge und deklariertes Einkommen müssen zusammenpassen. Behörden achten auf den echten Geldfluss, nicht auf hübsche PDFs.
- Übersetzung und Apostille, wo das Konsulat es fordert. Manche Länder verlangen beglaubigte Übersetzungen der US-Dokumente.
Ein Punkt, den viele unterschätzen: Wenn du dir als Alleininhaber die Gewinne nur unregelmäßig auszahlst, kann dein privater Kontoeingang unter der Schwelle liegen, obwohl die LLC gut läuft. Plane die Auszahlungen so, dass dein persönlicher Einkommensnachweis passt.
Die Steuerfalle: Visum ist nicht gleich steuerfrei
Hier trennt sich Anti-Hype von Verkaufsprosa. Ein Nomad-Visum verschiebt deinen Wohnort, nicht automatisch deine Steuerlast.
183 Tage und deine Ansässigkeit
Die Grundregel: Hältst du dich 183 Tage oder mehr in einem Land auf, wirst du dort in aller Regel steuerlich ansässig — und versteuerst dann dein weltweites Einkommen zu den lokalen Sätzen. Das reicht von 0 Prozent (UAE) bis rund 48 Prozent (Portugal). Der verbreitete Glaube "Ich zahle nirgends Steuern, wenn ich überall unter 183 Tagen bleibe" ist ein gefährlicher Irrtum: Ansässigkeit hängt nicht nur an Kalendertagen, sondern auch an deinem Lebensmittelpunkt und deinen wirtschaftlichen Interessen.
Die zwei ehrlichen Ausnahmen unter den hier genannten Ländern: Kroatien befreit Nomad-Visum-Halter von der Einkommensteuer auf Auslandseinkommen, und die UAE erheben überhaupt keine persönliche Einkommensteuer. Alle anderen wollen ab dem Ansässigkeitspunkt ihren Anteil.
Der blinde Fleck bei der LLC: Ort der Geschäftsleitung
Jetzt der Punkt, den fast jeder Nomaden-Ratgeber verschweigt. Wenn du deine US-LLC faktisch von deinem Sofa in Lissabon oder Athen aus steuerst — dort Entscheidungen triffst, Kunden betreust, Verträge abschließt —, kann das Zielland argumentieren, der Ort der Geschäftsleitung liege dort. Dann können die Gewinne der LLC vor Ort steuerpflichtig werden, egal dass die Firma in Wyoming oder Florida registriert ist. Die verbreitete Idee "US-LLC gleich automatisch steuerfrei" ist für in Europa ansässige Nomaden schlicht falsch. Das gehört vor dem Umzug mit einem auf internationales Steuerrecht spezialisierten Berater durchgesprochen — nicht danach.
Deutschland und Österreich sauber verlassen
Für DACH-Gründer kommt eine eigene Hürde dazu. In Deutschland löst schon ein Wohnsitz (Paragraf 8 AO) oder ein gewöhnlicher Aufenthalt (Paragraf 9 AO) die unbeschränkte Steuerpflicht aus. Das heißt: Behältst du eine jederzeit nutzbare Wohnung in Deutschland, bleibst du hier voll steuerpflichtig — auch wenn du die meiste Zeit in Spanien sitzt. Um die unbeschränkte Steuerpflicht wirklich zu beenden, musst du Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt aufgeben. Wer in ein Niedrigsteuerland zieht und starke Bindungen nach Deutschland behält, kann zusätzlich in die erweiterte beschränkte Steuerpflicht rutschen. Österreich kennt vergleichbare Anknüpfungen. Kurz: Der Wegzug will genauso sorgfältig geplant sein wie das Visum selbst.
Die US-Seite nicht vergessen
Als Nicht-US-Person mit einer Single-Member-LLC bist du steuerlich meist "disregarded", also transparent. Trotzdem ist die LLC berichtspflichtig: Sie muss jährlich das Formular 5472 zusammen mit einer Pro-forma-1120 beim IRS einreichen. Versäumnisse sind teuer — die Strafe startet bei 25.000 US-Dollar. US-Einkommensteuer fällt für dich in der Regel nur an, wenn tatsächlich effektiv mit den USA verbundenes Einkommen (US-Quelle) entsteht. Reine Dienstleistung an Kunden außerhalb der USA löst das meist nicht aus — aber die Meldepflicht bleibt.
Fazit
Deine US-LLC ist ein starker Baustein für den Nomad-Lifestyle: Sie liefert genau die Art von Einkommensnachweis, den Konsulate sehen wollen, und dient in Ländern wie Spanien seit 2026 sogar als Beleg deiner Selbstständigkeit. Bei den Schwellen hast du 2026 eine breite Auswahl — von günstig und flexibel (Thailand, Kroatien) bis steuerfrei, aber teuer im Alltag (UAE).
Der ehrliche Kern bleibt: Das Visum löst dein Wohnproblem, nicht dein Steuerproblem. Wer 183 Tage bleibt, wird ansässig; wer die LLC vor Ort steuert, riskiert eine Betriebsstätte; und wer Deutschland nicht sauber verlässt, zahlt weiter hier. Plane Visum, Wegzug und LLC-Struktur als ein Paket — mit offiziellen Quellen und, bei den Steuerfragen, mit einem Fachberater. Dann wird aus dem Nomad-Traum ein Setup, das auch bei einer Prüfung hält.